Straftaten
„Ich zeig dich an wegen Körperverletzung!“ – wem so etwas droht, der kommt vielleicht ins Nachdenken darüber, ob das Anrempeln des anderen eine Körperverletzung oder das gezischte „Penner!“ eine Beleidigung sein könnte. Wie ist das juristisch? Wie kann man sich mit genauem Wissen gegen Behauptungen, man habe sich strafbar verhalten, wehren? Hier ein Überblick über die „gängigsten“ Straftaten mit einzelnen Erklärungen, was das Gesetz z.B. mit „Körperverletzung“ meint. Wir erweitern ständig…
Klick auf den Link, wenn du mehr zu den jeweiligen Straftatsbeständen wissen willst:
- Strafrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht – Die unterschiedlichen Rechtsmaterien: Was gehört wozu?
- Räuberische Erpressung – §§ 253, 255 StGB
- Hehlerei – § 259 StGB ff.
- Diebstahl – § 242 StGB
- Betrug – § 263 StGB
- Mord und Totschlag – §§ 211 und 212 StGB
- Straftaten gegen die Ehre – Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung; §§ 185-187 StGB
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – § 142 StGB
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – § 113 StGB
- Landfriedensbruch – § 125 StGB
- Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – § 86a StGB
- Rücktritt – § 24 StGB
- Teilnahme – §§ 26, 27 StGB
- Täterschaft – § 25 StGB
- §228 StGB Einwilligung der verletzten Person bei Körperverletzung
- Versuch – § 22 f. StGB
- Beteiligung an einer Schlägerei – Körperverletzung nach § 231 StGB
- Gefährliche Körperverletzung – § 224 StGB
- Schwere Körperverletzung – § 226 StGB
- Körperverletzung mit Todesfolge – § 227 StGB
- “Einfache” Körperverletzung – § 223 StGB
- Körperverletzungen – ein Überblick über die verschiedenen Delikte
- Unterlassene Hilfeleistung – § 323c StGB
- Sachbeschädigung – § 303 StGB
- Strafbar durch Nichtstun? – § 13 StGB
- Strafrecht – Begriffe und Inhalte; Voraussetzungen der Strafbarkeit
- Alkohol am Steuer (1) – Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB
- Alkohol am Steuer (2) – Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB
- Drogen am Steuer
- Raub – § 249 StGB und schwerer Raub – § 250 StGB
- Unterschlagung – § 246 StGB
- Falsche uneidliche Aussage – § 153 StGB