Ist Fahren ohne gültigen Fahrschein nicht so schlimm?
Keinesfalls! Fahren ohne gültigen Fahrschein ist eine Straftat!
§ 265a StGB (Erschleichen von Leistungen)
Es handelt sich hierbei um ein Antragsdelikt, d.h. der Geschädigte muss einen Strafantrag stellen, damit die Tat strafrechtlich verfolgt wird.
Die Verkehrsbetriebe (in Berlin die S-Bahn oder BVG) stellen in der Prxis i.d.R. einen solchen Strafantrag, wenn man 3x beim Fahren ohne gültigen Fahrschein erwischt wird. (Das hat keine Allgemeingültigkeit, es kann auch bereits vorher ein Strafantrag gestellt werden!) Dann landet der Vorgang vor Gericht und es kann zu Geldstrafen, bei wiederholter Begehung auch zu einer Freiheitsstrafe kommen.
Hieran sollte man vor allem auch denken, wenn man schon wegen einer anderen Verurteilung „auf Bewährung“ ist. Die kann nämlich unter Umständen widerrufen werden, da es sich, wie oben beschrieben, beim Fahren ohne gültigen Fahrschein um eine Straftat handelt, § 56f StGB.