Die Innenministerkonferenz der Länder hat am 11.12.2020 entschieden, den seit 2012 geltenden Stopp von Abschiebungen nach Syrien nicht zu verlängern. Damit läuft der generelle Abschiebungsstopp nach Syrien am 31. Dezember 2020 aus.
Warum ausgerechnet jetzt?
Die Vermutung, dass es sich bei der Nichtverlängerung des Abschiebestopps um eine politische Entscheidung bzw. Symbolpolitik handelt, liegt nahe. Denn im nächsten Jahr ist nicht nur Bundestagswahl, sondern auch viele Landtagswahlen. Da wird es Zeit ein paar Wähler zu beeindrucken und ein politisches Signal nach rechts zu senden.
In Syrien nichts Neues
In Syrien hat sich nichts geändert. Der seit 2011 anhaltende Bürgerkrieg in Syrien ist nicht vorbei. Bashar al-Assad, der seit neun Jahren mit Kriegsverbrechen an der Zivilbevölkerung im Fokus steht, ist weiterhin an der Macht. Und, anstatt die Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen anzuprangern, scheinen einige Innenpolitiker*innen eine Zusammenarbeit mit dem Assad-Regime anzustreben. Denn ohne diplomatische Beziehungen gibt es vor Ort keinen Ansprechpartner für die Durchführung der Abschiebungen.
Die Gefahr ist da – nicht nur für Gefährder
Der Abschiebestopp nach Syrien bestand, da eine Abschiebung in einen Folterstaat, mit akuter Gefahr für Leib und Leben menschenrechtswidrig ist. Würde die Bundesregierung die Sicherheitslage in Syrien neu einschätzen und feststellen, dass es sichere Regionen im Land gibt, könnte es nicht nur ernsthafte Folgen für Gefährder*innen sowie Straftäter*innen haben, sondern den Schutzstatus tausender Syrer*innen betreffen. Hiervon wären vor allem subsidiär Schutzberechtigte betroffen, die zunächst nur einen Aufenthalt für ein Jahr bekommen. Viele der 2015/2016 nach Deutschland gekommenen Syrer*innen sind jetzt kurz davor, eine langfristige Niederlassungserlaubnis beantragen zu dürfen.
Vielleicht ist es daher für einige an der Zeit, sich aufenthaltsrechtlich beraten zu lassen.
Informationen zu Beratungsstellen findet ihr hier