Wer umziehen will, braucht ab dem 1. November 2015 eine Bescheinigung des Vermieters. Vermieter und Mietern müssen beim Umzug deren Ein- bzw. Auszug bestätigen. Ohne diese sogenannte Wohnungsgeberbestätigung darf der Mieter sich nicht am Einwohnermeldeamt ummelden. Fehlt die oder ist sie fehlerhaft, droht beiden Seiten ein hohes Bußgeld. Die offizielle Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Absatz 3 Bundesmeldegesetz findet Ihr hier im [wpfilebase tag=fileurl id=300 linktext=’Download‘ /].
In der Regel werden die Mieterdaten am neuen Wohnort erfasst. Der Mieter muss sich die Bestätigung von seinem neuen Vermieter ausfüllen lassen, der die neue Adresse sowie das Datum des Einzugs einträgt. Den ausgefüllten Schein nimmt der Mieter dann zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt mit.