Schüler – BaföG bekommst Du vollständig durch Zuschuss, dass heisst Du musst die Leistungen nicht zurückzahlen.
Beachte: Wenn Du eine der unter Punkt „Was bedeutet „notwendig auswärtig untergebracht“?“ mit dem Buchstaben a-c genannten Schulen besuchst, erhältst Du nur dann BaföG, wenn Du nicht bei den Eltern wohnst und aus wichtigen und notwendigen Gründen auswärts untergebracht bist.
Was bedeutet „notwendig auswärtig untergebracht“?
Auswärtig untergebracht bist Du dann, wenn Du:a) von der Wohnung Deiner Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte – z.B. wegen der Entfernung – nicht erreichst,b) einen eigenen Haushalt führst und verheiratet bist oder warst,c) Du einen eigenen Haushalt führst und mit mindestens einem Kind zusammenlebst.
Wo musst Du Schüler – BaföG beantragen?
Für Auskünfte und Antragstellung bei Schüler-BAföG sind in Berlin ausschließlich die bezirklichen Ämter für Ausbildungsförderung zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort Deiner Eltern.
Wohnen diese in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dem Du wohnst. Besuchst Du ein Kolleg, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Kollegs.
In Berlin sind es folgende drei Ämter:
zuständig für die Bezirke:Mitte (Mitte-Tiergarten-Wedding), Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Zehlendorf-Steglitz, Schöneberg-Tempelhof, Neukölln
Kontakt:
Tel.: 030/ 90291 0
Fax: 030/ 90291 7594
Internet: Amt für Ausbildungsförderung Charlottenburg
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abteilung Bürgerdienste und Soziales
Ausbildungsförderung
Alfred-Kowalke-Straße 24,
10315 Berlin
zuständig für die Bezirke:
Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg (Lichtenberg-Hohenschönhausen)
Kontakt:
Tel.: 030/ 90296 0
Fax: 030/ 5504 8229
Internet: Amt für Ausbildungsförderung Lichtenberg
zuständig für die Bezirke:
Pankow (Prenzlauer Berg-Weißensee-Pankow) und Reinickendorf
Kontakt:
Tel.: 030/ 90295 0
Fax: 030/ 90295 5322
Internet: Amt für Ausbildungsförderung Pankow