Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Um die BAB zu erlangen, musst Du einen Antrag bei der für Dich zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Sie kann zwar nach Beginn der Ausbildung oder der berufsfördernden Maßnahme beantragt werden, wird aber rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem Du alle Leistungen beantragt hast. Hier kommst Du zum Antrag.

 

Für Teilnehmende an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit
Teilnehmer von BVB-Lehrgängen erhalten auf Antrag automatisch BAB. Der Antrag ist bei der zuständigen Berufsberatung zu stellen und wird bei der zuständigen BAB-Stelle der Agentur für Arbeit bearbeitet.

Jugendliche, die zu Hause wohnen bzw. keine eigene Miete zahlen müssen, erhalten im Monat:
247€ (StandAugust 2020).

Jugendliche, die eine eigene Wohnung haben, erhalten im Monat:
585 € (StandAugust 2020).

Das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle.

 

Für Auszubildende
Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen erhalten BAB in Abhängigkeit des Einkommens der Eltern, aber nur, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen.

Der Grundbedarf zum Lebensunterhalt beträgt 398 Euro. Die Unterkunftspauschaule in Höhe von 325 Euro ist von der Miethöhe unabhängig. Der Höchstsatz beträgt 723 Euro (seit 01.08.2020).

Jeweils hinzu kommt die Erstattung von ausbildungsbezogenen Fahrtkosten bis maximal 476 € und die Erstattung von Kosten für An- und Abreise von den Eltern sowie eine Heimreise pro Monat – jeweils die niedrigsten Preisen für öffentliche Verkehrsmittel oder die Sätze der Wegstreckenentschädigung für Fahrten im eigenen PKW. Bei den sonstigen Aufwendungen können Auszubildende Kosten für Arbeitsbekleidung (14 €), Kinderbetreuung (150 €) und sonstige Kosten erstattet bekommen. Auszubildende in einer Berufsausbildung können zudem Leistungen für Fernunterrichtsgebühren (17 €), Auszubildende in einer Berufsvorbereitungsmaßnahme die Lehrgangskosten, Lernmittel (9 €) sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.

 

Wichtig!!!
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 Monate. Das bedeutet: Du erhältst das Geld erst 3 Monate nach Ausbildungsbeginn und musst solange erst einmal ohne BAB zurechtkommen.

siehe auch: Kompaktinfos zum BAB

und: weitere Kompaktinfos der Agentur für Arbeit

Einen BAB-Rechner findest Du hier
Aktuelle Infos zu BAB

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