Das Jugendamt kann bei festgestelltem individuellem Bedarf eine Berufsvorbereitung nach SGB VIII anbieten. Diese Möglichkeit ist für junge Menschen gedacht, die während des Lehrgangs zusätzlich sozialpädagogische Unterstützung benötigen, weil es z.B. gerade richtig Streß im Leben gibt und sie sonst überfordert wären, eine Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Wichtig ist, dass immer eine Prüfung des individuellen Unterstützungsbedarfes notwendig ist. Die Entscheidung erfolgt durch das zuständige Jugendamt des Wohnortes Deiner Eltern. Sofern Du volljährig bist – bis max. 21 Jahre – nach Deinem polizeilich gemeldeten Wohnsitz.

Hier findest Du alle Berliner Jugendämter

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email Adresse wird nicht veröffentlicht.