Auch bei der FFK gewinnt man vor Gericht nur, wenn die Klage auch begründet ist.
Hier ergeben sich im Vergleich zur Anfechtungsklage keine Unterschiede, außer dass das Gericht im Urteil als Feststellung ausspricht, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig war und den Kläger in seinen Rechten verletzte.
Auch bei einer FFK wird also die formelle und die materielle Rechtmäßigkeit des (erledigten) VA geprüft.