Namen
Tollkirsche, Bilsenkraut, Alraune, Engelstrompete, Stechapfel u. a.
Herkunft
Bereits im Altertum kannten die Ägypter die Wirkung von Bilsenkraut und im alten Griechenland wurde die Wirkung von Alraune beschrieben. Bis in das Jahr 1516 war Bilsenkraut ein beliebter Bierzusatz in Deutschland und wurde erst durch die Einführung des deutschen Reinheitsgebotes verboten.
Konsumform
Nachtschattengewächse werden in der Regel gegessen, als Tee zubereitet getrunken, geraucht oder zu Salben verarbeitet, deren Wirkstoffe dann über die Haut aufgenommen werden (so genannte Hexensalben).
Wirkung
Die Wirkung kann je nach Pflanze, Dosierung und Konsumform 5 Stunden bis 10 Tage anhalten. In Deutschland heimische Nachtschattengewächse, wie z. B. Tollkirsche, Stechapfel, Engelstrompete, Alraune und Bilsenkraut enthalten zum Teil sehr giftige Wirkstoffe, die starke Halluzinationen auslösen können. Der Rauschzustand kann bewusstseinserweiternd sein und reicht von Wahrnehmungsverzerrungen bis hin zu totalem Realitätsverlust, z.B. reden Konsumenten mit nicht anwesenden Personen oder mit Gegenständen. Die Rauscherlebnisse werden oft als unangenehm empfunden. Häufig treten Panik- und Angstzustände auf, die sich bis hin zur Wahnvorstellung und Psychose entwickeln können.
Risiken
Typische körperliche Nebenwirkungen des Konsums aller Nachtschattengewächse sind Sehstörungen, Herzrasen, Konzentrationsverlust und Mundtrockenheit. Darüber hinaus können Schwindel, Taumel und zeitweilige Blindheit auftreten. Tödliche Vergiftungen sind möglich.
Rechtliche Situation
Nachtschattengewächse gehören zu den gefährlichsten Halluzinogenen, sind aber nicht im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgeführt.
Sicherheitshinweise
Nachtschattengewächse sind sowohl wegen des unbekannten Wirkstoffgehaltes als auch durch die geringe Einschätzbarkeit der Wirkung nicht risikoarm zu konsumieren.