Straßensozialarbeit in Berlin

Besonders schutzbedürftige Personengruppen: un-/begleitete junge Geflüchtete, Frauen, LGBTIQ*

Arbeitshilfen für (un-)begleitete minderjährige Geflüchtete, Frauen und LGBTIQ*

un-/begleitete minderjährige Geflüchtete (umF)

Arbeitshilfe Das Asylverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Bundesfachverband unbegleitete minderjähirge Flüchtlinge (BumF) & Flüchtlingsrat Thüringen e.V.,  2019.

  • Asylantrag stellen – ja oder nein? Was ist zu berücksichtigen?
  • Was ist während, davor und nach der Anhörung zu beachten?
  • Welche unterschiedlichen Entscheidungen ergehen und wie sind die BAMF-Bescheide zu verstehen?
  • Wie läuft das Klageverfahren und die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht ab und was ist dabei zu beachten?

Arbeitshilfe: 18 – und dann? Arbeitshilfe zur Beantragung von Hilfen für junge Volljährige

Bundesfachverband unbegleitete minderjähirge Flüchtlinge (BumF), 2017.

Nach § 41 SGB VIII gibt es den Anspruch auf Hilfen für junge volljährige Geflüchtete bis zum 21. Lebensjahr, bei besonderen Gründen bis zum 27. Lebensjahr.

Die Arbeitshilfe bietet praktische Tipps zur Beantragung und Begründung einer Hilfeverlängerung nach §41 SGB VIII sowie Handlungsoptionen, im Fall, dass der Antrag abgelehnt wird.  

Arbeitshilfe: Die Vorbereitung auf die Anhörung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Asylverfahren

Bundesfachverband unbegleitete minderjähirge Flüchtlinge (BumF) und Flüchtlinsrat Thüringen e.V., 2016.

In der persönlichen Anhörung muss eine genaue und ausführliche Schilderung der Fluchtgründe erfolgen – und zwar nach Möglichkeit geordnet, frei von Widersprüchen und vollständig. Dies ist der zentrale Moment im Asylverfahren, denn die Entscheidung des BAMF über den Asylantrag basiert auf dem Protokoll zur Anhörung. Aus diesem Grund sollte man die Anhörung z. B. mit dieser Arbeitshilfe ausführlich vorbereiten.

Checkliste: Der Übergang (von Jugendhilfe) zum selbständigen Leben zu Jobcenter‐/BAföG‐/BAB‐finanziertem Wohnen

Bundesfachverband unbegleitete minderjähirge Flüchtlinge (BumF) und SchlaU/Trägerkreis Junge Flüchtlinge e. V. , 2018

Mit dem Übergang in die Volljährigkeit stehen zahlreiche asyl- und aufenthaltsrechtliche Veränderungen an. Der Minderjährigenschutz entfällt und auch die Jugendhilfe endet, wenn nicht ein Antrag auf Hilfen für junge Volljährige nach §41 SGB VIII oder andere Hilfen im SGB VIII gestellt wird. Die Checkliste geht sämtliche Punkte durch, auf die zu achten ist.

Leitfaden: Willkommen in Deutschland. Ein Wegbegleiter für unbegleitete Minderjährige.

BumF & Jugendliche ohne Grenzen. 2016.

Der Leitfaden erklärt, was in der Anfangszeit in Deutschland passiert, welche Möglichkeiten und Rechte unbegleitete Minderjährige haben und mit welchen Personen und Behörden diese zu tun haben.

Der Leitfaden liegt in verschiedene Sprachen vor.

Leitfaden: Junge Geflüchtete auf dem Weg in ein eigenverantwortliches Leben begleiten

Bundesfachverband unbegleitete minderjähirge Flüchtlinge (BumF), 2017.

Basierend auf den unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungen geflüchteter junger Volljähriger im Übergang zeigt der Leitfaden Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten auf.

Arbeitshilfe: Beantragung der Kostenübernahmen von Therapie mit minderjährigen Geflüchteten und jungen Volljährigen

Bundesfachverband unbegleitete minderjähirge Flüchtlinge (BumF) und Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF), 2017.

Für die Beantragung von Therapien für Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund gelten gegenüber der Beantragung von Therapien für erwachsene Geflüchtete einige Besonderheiten. Die Arbeitshilfe enthält Tipps und Hinweise zur Beantragung der Kostenübernahme von Therapien für un-/begleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche sowie zu rechtliche Grundlagen.


Frauen

Handreichung: „Elemente die bei der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Unterstützung und Beratung von Frauen zu beachten sind.“

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., 2018.

Die Handreichung beleuchtet zum einen die speziellen Schutzbedarfe und die spezifischen Fluchtgründe von Frauen im Asylverfahren.

Handreichung: „Starting Below Zero. Kleines Handbuch von und für geflüchtete Frauen“

trixiewiz e.V., 2016.

Die Handreichung thematisiert Probleme von geflüchteten Frauen in Berlin und bietet hierzu allgemeine Informationen, praktische Hinweise und Kontaktadressen.

Die Broschüre ist in mehreren Sprachen erhältlich.


LGBTIQ*

Handbuch: Schutz finden in Deutschland: Fragen und Antworten für LSBTI*-Geflüchtete

Lesben- und Schwulenverband Berlin Brandenburg (BLSB) e.V.

Das (mehrsprachige) Handbuch behandelt die wichtigsten Fragen, die sich speziell lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und inter* Geflüchteten nach ihrer Ankunft in Deutschland stellen.

Handreichung für die Betreuung und Unterstützung von LSBTTI*-Flüchtlingen

Arbeiter-Samariter-Bund & Lesben- und Schwulenverband & Der Paritätische Gesamtverband, 2017.

Die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität ist laut der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU und dem Asylgesetz ein anerkannter Asylgrund. Die vorliegende Handreichung gibt eine Einführung in das Thema, Handlungsempfehlungen und eine bundesweite Übersicht über Beratungsstellen für die Zielgruppe der Geflüchteten mit LSBTTI*-Hintergrund.