Hier können Klagen und „Eilanträge“ (= Antrag auf Aussetzung des sofortigen Vollzugs z. B. einer Abschiebung) eingereicht, z. B. wenn das BAMF einen Antrag auf Flüchtlingsschutz abgelehnt hat, wenn die Abschiebung im Rahmen des Dublin-Verfahrens angedroht wird, oder wenn die Ausländerbehörde die Abschiebung konkret plant.
WICHTIG! Die Klagefristen gegen die Entscheidung des BAMF sind sehr kurz (1 – 2 Wochen)! Die Rechtsmittelfristen hierfür stehen im Bescheid.
Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstr. 7, 10557 Berlin
Tel.: 030 – 90 14-0, Fax: 030 – 90 14-8790
S-Bahn Bellevue, U-9 „Turmstr.“
Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle: Mo-Fr 9-13 Uhr
Hier können auch ohne Anwalt Klagen und Eilanträge eingereicht werden, wenn die verantwortlichen Berliner Behörden und Stellen (z. B. auch Krankenkassen) existenzielle soziale Hilfen (z. B. den Nachweis einer Kostenübernahme für eine Unterkunft) oder medizinische Hilfen (z. B. eine Krankenversichertenkarte oder eine dringende Operation) verweigern.
Sozialgericht Berlin
Invalidenstr. 52, 10557 Berlin
Tel.: 030 – 90 22 7-0, Fax: 030 – 39 74 86 30
S-Bahn „Berlin-Hauptbahnhof“
Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle: Mo-Do 9-14 Uhr, Fr 9-13 Uhr