Verhaltenstipps
Bleib ruhig und lass Dir alles erklären!
- Die Polizei darf an amtlich festgelegten Orten oder bei Verdacht von Straftaten nach Deinen Personendaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf, Staatsangehörigkeit) fragen und Deine Ausweispapiere kontrollieren.
- Weitere Aussagen darfst Du verweigern. Du kannst sicher sein, dass alles Nachteilige, was Du sagst, notiert und später gegen Dich verwendet wird.
- Die Polizei muss Dir erklären, was Anlass und Zweck der Überprüfung ist.
- Durchsuchungen am Körper dürfen nur von gleichgeschlechtlichen BeamtInnen und nur bei Verdacht einer Straftat durchgeführt werden.
- Fotos dürfen nur bei konkretem Verdacht einer Straftat gemacht werden. Du kannst dagegen (schriftlich) Widerspruch einlegen.
- Wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst, kannst Du Dich hinterher beschweren. Dafür solltest Du unbedingt die Dienstnummern der BeamtInnen in Erfahrung bringen, ggf. Zeugen notieren und sofort nach dem Vorfall ein Gedächtnisprotokoll (Ort, Zeit, Auto-Kennzeichen und Details) erstellen.
- Auch wenn Du aufgeregt bist, bleibe ruhig und höflich und leiste keinen Widerstand!
Vertrauensperson informieren und abwarten!
FESTNAHME DURCH DIE POLIZEI!
- Sorge dafür, dass jemand eine Vertrauensperson über Deine Festnahme informiert!
- Dir müssen der Grund Deiner Festnahme und der gegen Dich bestehende Tatverdacht gesagt werden.
- Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, müssen Deine Eltern verständigt werden. Jeder hat außerdem das Recht, mit einem Verteidiger zu sprechen.
- Abgesehen von Deinen Personendaten musst Du keine Angaben machen. Die Polizei muss Deine Entscheidung respektieren und darf Dich weder einschüchtern noch unter Druck setzen. Du kannst Dich auch zu einem späteren Zeitpunkt äußern, nachdem Du Dir Rat bei einer PersonDeines Vertrauens geholt hast. Nach Auskunft von Strafverteidigern ist es meist sinnvoller, zunächst keine Angaben zum Tatvorwurf zu machen.
- Du musst nichts unterschreiben und in bestimmten Fällen kannst Du gegen polizeiliche Maßnahmen (z.B. DNA-Probe, Kontrolle des Handy-Telefonbuchs) Widerspruch einlegen! Wenn Du einer polizeilichen Maßnahme einmal zugestimmt hast, ist sie nur sehr schwer wieder rückgängig zu machen.
- Die Polizei kann Dich maximal bis Ende des nachfolgenden Tages festhalten. Danach muss sie Dich gehen lassen oder einem Richter vorführen.
- Spätestens, wenn Du einem Richter vorgeführt wirst, empfiehlt es sich, dass Du Dich über eine Vertrauensperson um einen Verteidiger kümmerst.
- Lass Dich nicht aus der Ruhe bringen!
KONTAKT
Diese Tipps können nur einen kurzen Überblick bieten. Wenn Du Fragen hast, sprich uns an.
Gangway e. V. – Straßensozialarbeit in Berlin, Schumannstr. 5, 10117 Berlin
Tel.: 030 – 283023-0, Fax: 030 – 283023-19, E-Mail: info@gangway.de
Kostenlose Rechtsberatung bei Gangway e. V.
(Schwerpunkt Strafrecht; für Jugendliche und junge Erwachsene; telefonische Anmeldung erforderlich):
Freitags, 15 – 17 Uhr
Bei Festnahmen und in Notfällen bietet die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. einen 24 h – Notdienst an: 0172 -325 55 53
Auf Nachfrage vermittelt Gangway e. V. Kontakt zu erfahrenen Verteidigern.
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