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Residenzpflicht seit 1. Januar 2015 gelockert
Beitrag lesen: Residenzpflicht seit 1. Januar 2015 gelockertAm 1. Januar 2015 wurde die sogenannte Residenzpflicht deutschlandweit gelockert. Die Residenzpflicht schreibt vor, dass Asylbewerber und Geduldete den Bezirk ihrer Ausländerbehörde oder ihr Bundesland nicht – auch nicht für Besuchsreisen – verlassen dürfen. Diese Residenzpflicht wurde nun auf die ersten drei Monate des Aufenthaltes begrenzt. Die „Wohnpflicht“ in einem vom Staat bestimmen Ort bleibt…