Bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU handelt es sich wie bei der Niederlassungserlaubnis um einen unbefristeten Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt.
Die Voraussetzungen für diesen Aufenthaltstitel sind stark an die Bedingungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis angelehnt. Anders als diese berechtigt die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU aber auch zur Mobilität innerhalb der gesamten Europäischen Union, indem sie in den anderen Mitgliedstaaten ein Recht auf Erteilung eines befristeten Aufenthaltstitels verleiht.
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