Übersicht über Körperverletzungsdelikte im Strafgesetzbuch (StGB)
Das Strafgesetzbuch (StGB) ist hier systematisch aufgebaut: Grundlage ist die einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB. Nachfolgend kommen die Steigerungen („Qualifikationen“), bei denen die Verletzungen stärker werden und sich deswegen die Strafe erhöht.
Beispiele:
Die Strafe ist geringer, wenn das Opfer fahrlässig verletzt wurde: Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Verletzt der Täter das Opfer absichtlich, wird er wegen vorsätzlicher Körperverletzung (§ 223 StGB) mit bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Bei einer gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) sieht das Gesetz nur Freiheitsstrafe vor.
Übersicht über Körperverletzungsdelikte
- § 223 (Einfache) Körperverletzung
- § 224 Gefährliche Körperverletzung (mit Gift, Waffen, durch Überfall oder mehrere Beteiligte etc.)
- § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen (z.B. SchülerInnen, Heiminsassen etc.)
- § 226 Schwere Körperverletzung (Verlust des Sehvermögens, eines Körpergliedes, Entstellung etc.)
- § 226 a Verstümmelung weiblicher Genitalien
- § 227 Körperverletzung mit Todesfolge
- § 228 Einwilligung in eine Körperverletzung
- § 229 Fahrlässige Körperverletzung
- § 231 Beteiligung an einer Schlägerei
- § 340 Körperverletzung im Amt