Sozialarbeiter*innen vor Gericht (I): Zeugnisverweigerungsrecht?! Gangway e. V. 1. März 2016 Anti-Gewalt- und Soziale-Kompetenz-Trainings 1. Ein Zeugnisverweigerungsrecht bedeutet, dass umfassend zu der Person des Angeklagten und dem angeklagten Sachverhalt keine Angaben gemacht werden müssen. Ein solches Zeugnisverweigerungsrecht (ZVR im...