Unterschlagung – § 246 StGB Gangway e. V. 28. Februar 2016 Anti-Gewalt- und Soziale-Kompetenz-Trainings Erläuterungen zum Gesetz Zum Verständnis - der Gesetzestext § 246 StGB Unterschlagung (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu...