Erläuterungen zum Gesetz

Zum Verständnis – Der Gesetzestext:

§ 185 StGB Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 186 StGB Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 StGB Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Erläuterungen:

Beleidigung

Der Gesetzestext alleine gibt nicht her, was eine “Beleidigung” im Sinne des StGB ist. Äußerungen, die der eine beleidigend findet, sind für eine andere Person vielleicht normaler Sprachgebrauch. Was also ist eine strafrechtliche “Beleidigung”?

Beleidigung ist der Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch Kundgabe ihrer Missachtung oder Nichtachtung. Ehre bedeutet hier die personale Würde des Menschen und sein Anspruch, entsprechend seinem moralischen, intellektuellen und sozialem Wert behandelt zu werden.

Die Tathandlung ist eine Äußerung, egal ob wörtlich, schriftlich, bildlich, symbolisch oder durch schlüssige Handlungen, die die Ehre eines anderen Menschen verletzt.
Dieser muss aber die Äußerung mit ihrem beleidigenden Sinn verstehen können. Äußerungen in einer anderen Sprache, die die Person gar nicht versteht, reichen daher nicht aus.

Bei den Äußerungen muss man zwischen Werturteilen und Tatsachenbehauptungen unterscheiden.
Ehrverletzende Tatsachenbehauptungen sind nach dieser Vorschrift nur strafbar, wenn sie unwahr sind und gegenüber der betreffenden Person erfolgen (können aber eine üble Nachrede oder Verleumdung darstellen). Ehrverletzende Werturteile sind auch dann strafbar, wenn sie nicht unbedingt gegenüber der betreffenden Person erfolgen, sondern gegenüber einem Dritten.
Werturteile sind kurz gesagt die bloße Meinung über einen anderen, die nicht durch Tatsachen belegt wird. Z.B. wenn man jemanden für einen “Idioten” hält, ist das eine Meinung, die man aber nicht überprüfen kann. Eine solche Äußerung ist also auch dann strafbar, wenn man z.B. zu seinem Freund Peter sagt: “Der Klaus ist ein Idiot”.

Tatsachenbehauptungen sind dagegen Äußerungen, die nachgeprüft werden können. Tatsache ist, was wahr oder falsch sein kann.

Beispiele für Beleidigungen:

Das Duzen einer anderen Person, wenn hierdurch eine soziale Herabwürdigung zum Ausdruck kommt.
Die Bezeichnungen “Schwein”, “Jude”, “alter Nazi”, “Faschist”, “Schwuler”, “Scheissbulle” usw.
Aber auch das “Vogelzeigen” durch Tippen an die Stirn ist eine Beleidigung.

Vertrauliche Äußerungen im Familienkreis sind aber keine Beleidigungen.

Keine Beleidigungen sind allgemeine Unhöflichkeiten oder Persönlichkeitsverletzungen ohne abwertenden Charakter.

Üble Nachrede

Wie oben erwähnt sind Tatsachenbehauptungen gegenüber Dritten Personen keine Beleidigung, sie können aber u.U. eine üble Nachrede sein. Die Üble Nachrede gem. § 186 StGB richtet sich ausschließlich gegen ehrverletzende Tatsachenbehauptungen gegenüber Dritten.

Dies ist dann der Fall, wenn sie nicht erweislich wahr sind und geeignet sind, die andere Person verächtlich zu machen. Das ist dann gegeben, wenn der andere als eine Person hingestellt wird, die ihren sittlichen Pflichten nicht gerecht wird oder sein Ruf geschmälert wird, indem er in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt wird. Es kommt hier nicht darauf an, ob die Person wirklich herabgewürdigt wird sondern nur, ob die Äußerung hierfür geeignet wäre.

Der Täter muss selbst nicht wissen, dass die Tatsache unwahr ist. Er muss nur in Kauf nehmen, dass hierdurch die Ehre der anderen Person verletzt wird.

Verleumdung

Auch bei der Verleumdung handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung gegenüber Dritten. Hierbei ist im Unterschied zur üblen Nachrede das sichere Wissen der Unwahrheit der Tatsachenbehauptung. Somit ist hier die Unwahrheit schon Teil des Tatbestandmerkmals, während es bei der üblen Nachrede letztlich egal ist, ob die behauptete ehrverletzende Tatsache tatsächlich unwahr ist.

20 Responses

  1. Will N. Loohs

    Hallo, meine Fallmanagern zeigte mich doppelt an: einmal wegen übler Nachrede (das stimmt gemäß obigem Gesetzestext- wobei die Nachrede auch stimmte). Und sie verleumdete mich als Fremdgefährder wider besseres Wissen. Das kostete dann ca. 12000,– € Anwalt , da der Betreuungsrichter in Starnberg über den Umweg der Polizei, die ordentlich “nachgeredet” hat, ohne jeden Grund noch Gutachten oder auch nur ein Wort mit mir zu wechseln meine gesetzliche Betreuung in allen Punkten anordnete. Die 12.000,– € waren für eine berühmte Kanzlei, und wegen der und meinem ersten Anwalt von auswärts wurde ich nicht auch noch sofort in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen, sondern nur von einem örtlichen Sportarzt zur Erstellung des psychiatrischen Gutachtens durchs Dorf gejagt. Die Fallmanagerin aus Starnberg kannte mich und telefonierte auch mit Verwandtschaft und erzählte, sie habe Angst vor mir- wider besseres Wissen. Ihre Anregung der gesetzlichen Betreuung drohte sie mir vorher an, für wenn ich nicht aufhöre, sie mit Wünschen zu belästigen. Sie hatte mich von meinem Studienort zurück nach Starnberg ins Jobcenter geholt (durch zu frühes Abstellen des ALG-2), und das hatte ich ihr gesagt- bevor ich das dem Chef sagen hätte können, ließ sie mich lieber gesetzlich betreuen. Wie nennt man bitte diesen Straftatbestand?

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    • Will N. Loohs

      PS. meine Mutter ist deswegen zwei Mal sehr schwer gestürzt und hat nach drei Jahren harter Reha-Arbeit immer noch Schäden aus der schlimmen Zeit 2015. Es war nicht die Starnberger Polizei!- und gewehrt hatte ich mich nicht gut genug- ich hatte im cv gemogelt, so doof das jetzt klingt, und deswegen die Klappe gehalten. Die Fallmanagerin hatte das gesehen und genutzt, denn das wäre auch noch Zweckentfremdung von Hartz IV gewesen, und der, der mir das Mogeln erlaubt hatte (ein Berliner Startup-Unternehmer) sollte da nicht mit rein gezogen werden… ich war aber kein Fremdgefährder sondern höchstens hyperventilierend und offenbar verängstigt- es war die Hölle…ist aber jetzt vorbei- der Studienkredit leider auch, und Hartz-IV bekomme ich nicht, weil ich ein kranker/ und oder Straftäter sein soll…

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    • Tilmann Pritzens

      Hallo! Hier die Antwort von unserem Anwalt:
      Wenn ich die Frage richtig verstehe, zielt sie auf das Verhalten der Anzeigenden ab. Hier kommen als Tatbestände unter anderem falsche Verdächtigung (§ 164 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB) und Nötigung (§ 240 StGB) in Betracht.

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      • Will N. Loohs

        Hallo, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Pritzens,

        danke vielmals für Ihre Auskunft- auch dafür, dass Sie mir soweit glaubten/ es für möglich hielten, denn man könnte ja denken, dass Niemals jemand gegen seine eigenen Interessen handeln würde und ein staatlicher beziehungsweise hoheitlicher Auftrag i m m e r erfüllt wird, beziehungsweise angestrebt.

        Wenn eine Behörde aber etwas zu verbergen haben sollte, dann strebt sie möglicherweise andere Ziele an als die, die ihre Aufgabe sind. Das kann man dann auch als Fürsorge versuchen zu verkaufen, und Vielen scheint das dann glaubhafter (trotz anderslautenden Beweisen). Wenn einem keiner glaubt, frustriert einen das, und man kann sich noch schlechter gegen diese Behörde wehren. Auf die Dauer hinterlässt so etwas in Deutschland Gott sei Dank Spuren, aber wenn man nicht reich ist, kann die Behörde einen eine ganze Weile beschäftigen (und auch körperlich angreifen…) und dabei erzählen, der oder die Betreffende ist leider nicht voll da, beziehungsweise leidet an “außerordentlich stark verminderter seelischer Belastbarkeit”, aber hey! Hilfe naht doch für den armen Irrenden- durch allerlei amtliche Papiere (also Psycho-“Gutachten” ohne Begutachtung noch ärztliche Unterlagen erstellt, die mir dann jahre- oder monatelang vorenthalten werden, aber mir damit gedroht wird), die die Krankheit (ohne Nennung erselben) und damit natürlich Arbeitsunfähigkeit immerhin schon einmal in Worte fassen.

        Dass die dann in eine amtliche Kundenakte kommen (und auch kräftig an Gerichte gestreut werden, wenn man sich wehrt, soll den Betreffenden dann zusätzlich aufregen). Goethe sagte: “ein gesunder Mann ohne Geld ist halb krank”. Man muss Leuten nur ihr gesamtes Geld entziehen, und dann belastet sie das wirklich. Man könnte sich dann aufregen, aber genau das wird genutzt, um denjenigen gesetzlich betreuen zu lassen etc. Ich spreche für den Fall, dass eine Behörde etwas zu verbergen hat und auch Dinge macht, die dabei nachhelfen sollen- es sind nicht alle Behörden in Deutschland korrupt. Ich kannte das auch nicht so und hätte das auch nicht geglaubt. Korruption lebt von Heimlichkeit, und dagegen hilft , es zu veröffentlichen. Nochmal danke für Ihre Auskunft!

        Mit freundlichem Gruß
        Will N. Loohs

  2. William

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      • Kenkel

        Was ist mit Transsexuellen, die, obwohl Personenstandsänderung, von Kollegen andauernd mit dem falschen Pronom angeredet werden (er statt sie)?

    • Tilmann Pritzens

      Hallo Kenkel,
      hier die Antwort von unserem Anwalt auf Deine Frage:

      Die beharrliche und trotz entsprechender Hinweise wiederholte Anrede mit dem falschen Pronomen kann den Anfangsverdacht einer Beleidigung nahelegen, wenn sich aus dem Verhalten der Betreffenden ergibt, dass sie die Adressatin hierdurch herabwürdigen und ihre Nichtachtung zum Ausdruck bringen wollen. Bei Äußerungen, die nur aus ihrem Kontext heraus als beleidigend zu identifizieren sind, wird man oft Schwierigkeiten haben, dem Äußernden einen entsprechenden Vorsatz nachzuweisen. Grundsätzlich sind die deutschen Gerichte mit Blick auf die in Art. 5 Abs. 1 S.1 GG geregelte Meinungsfreiheit eher großzügig.

      Gruß Tilmann

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  3. Michael

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  5. Michael Nestler

    Wie ist das Strafmaß, wenn man zum Besucher eines Nachbar sagt: “Hei, das Arschloch ist nicht da” ?

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  6. Andre

    Wie verhält es sich, wenn in einer eMail an eine zweite Person eine dritte beleidigt wird?

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  7. Alexey E

    Was hat denn “Jude” mit Beleidigung zu tun?! Judaism ist eine Religion, Ideologie, nicht die Nationalität. In deutsche Sprache fehlt das Begriff dazu.

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    • Heinrich

      “Du Jude!” wird von Juden-/Zionistengegnern als sehr negative, herabwürdigende Beleidigung genutzt

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