Das Visum kann entweder für einen vorübergehenden, z.B. touristischen Zweck (Schengenvisum), oder zum Zweck der Einreise für einen längerfristigen oder dauerhaften Aufenthalt erteilt werden (z.B. Familiennachzug, Studium, Erwerbsaufenthalt). Die anschließende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kommt nur dann in Frage, wenn vor der Einreise ein Visum für den zutreffenden Zweck beantragt wurde.

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