Die Niederlassungserlaubnis ist ein zeitlich und räumlich unbeschränkter Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Anforderungen zum Erhalt der Niederlassungserlaubnis sind sehr hoch.

Die Voraussetzungen hierfür sind folgende:
– gesicherter Lebensunterhalt und ausreichender Wohnraum
– ein 5-jähriger Besitz der Aufenthaltserlaubnis
– im Wesentlichen Straffreiheit
– ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
– Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet

Ausführliche Informationen und Voraussetzungen zur Niederlassungserlaubnis sind hier zu finden.

In eigener Sache

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