Die Jugendjuryfahrt in der Uckermark

Im März diesen Jahres war es wieder so weit. Mit unserer neuen Jugendjury sind wir in die Uckermark gefahren, um gemeinsam Förderkriterien und Abstimmungsbedingungen auszuarbeiten.

Neben einem erfolgreichen und super spannenden Workshop, in dem viel gearbeitet, aber auch viel gelacht wurde, haben wir gegrillt, ein Lagerfeuer gemacht und sind nach Prenzlau gefahren. Ok Prenzlau war nicht so spannend, aber auch das war ein Erlebnis. Tolle Kids, tolle Pädagogen. Diese wunderbare Fahrt haben wir gemeinsam mit der JFE Tube und der JFE Willi Sänger gemacht.

Wir waren begeistert, von dem Engagement der Jugendlichen, der Ernsthaftigkeit und vor allem dem Verständnisses gegenüber ihrer neuen Aufgabe. So langsam gehen die Anträge für die Fonds raus und unsere erste Abstimmung wird bald satt finden. Um diesen Prozess zu erleichtern haben wir Abstimmungskriterien festgelegt.

Die gemeinsam erarbeitete Jugendjuryordnung hat die Funktion das Auswahlverfahren zu strukturieren und die Abstimmung zu ordnen. Diese Regeln geben auch Sicherheit und stecken den Rahmen ab, wie etwas abgestimmt wird. Dadurch gibt es keine Streitereien und Konflikte über die Abstimmung.

Jugendjuryordnung

  1. 1. Offene Abstimmung
  2. Mehrheitsabstimmung
  3. Mindestens 50% müssen anwesend sein (5 Leute)
  4. Regelmäßige Sitzungen alle 6 Wochen, aber wenn 4 Anträge zusammen kommen findet eine Eilsitzung in der nächsten Woche statt
  5. Ausnahme: bei Eilanträgen findet eine schnelle Extrasitzung statt, bei dieser Sitzung werden alle Anträge, die bereits da sind entschieden
  6. Die Treffen finden abwechselnd in der Tube und im Willi Sänger statt

Wir haben gemeinsam Kriterien bzw. Förderrichtlinien erarbeitet, die der Jury dabei helfen auszuwählen welches Projekt befördert werden soll. Diese Kriterien sind wichtig, um ein faires Auswahlverfahren durchführen zu können. Sie gelten als Maßstab und Richtlinie und geben Sicherheit in dem Auswahlverfahren und erleichtern so den Prozess.

Kriterien/ Förderrichtlinien

  1. Richtlinie der Finanzierung für die Bewilligung von einem Projekt sind in etwa 500€
  2. Ein sinnvolles Ziel muss vorhanden sein (Bsp.: Kreativität verbessern): das Ziel muss Fähigkeiten oder einen Zustand verbessern.
  3. Es muss realistisch sein und verhältnismäßig (z.B. keine Hotelkosten für private Zwecke=))
  4. Die Projekte sind von Jugendlichen (Jugendjury) für Jugendliche, keine egoistischen Projekte
  5. Das eingereichte Projekt muss einen gemeinschaftlichen Aspekt vorweisen (Bsp.: das Ziel, dass sich „alle“ besser verstehen.
  6. Fairness: privates und die Jugendjury muss getrennt werden/ professionelles Bearbeiten der Projekte
  7. Nach Argumenten schauen (welche Argumente sind vorhanden, ist das Projekt gut?)

 

Wir freuen uns schon sehr auf das nächste Treffen in der kommenden Woche! Das macht Laune!

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