Das Jugendamt kann bei festgestelltem individuellem Bedarf eine Möglichkeit zum Nachholen des Schulabschlusses nach SGB VIII anbieten. Diese Möglichkeit ist für junge Menschen gedacht, die zusätzliche sozialpädagogische Unterstützung benötigen, weil es z.B. gerade richtig Stress im Leben gibt und sie sonst überfordert wären, den Schulabschluss erfolgreich abzuschließen. Wichtig ist, dass immer eine Prüfung des individuellen Unterstützungsbedarfes notwendig ist. Die Entscheidung erfolgt durch das zuständige Jugendamt des Wohnortes Deiner Eltern. Sofern Du volljährig bist – bis max. 21 Jahre – wählst du das Jugendamt nach Deinem polizeilich gemeldeten Wohnsitz.

Hier findest Du alle Berliner Jugendämter nach Bezirk.

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