Als Nahrungs-, Genuss- und Rauschmittel haben alkoholische Getränke eine Jahrtausend alte Tradition. Heute ist Alkohol neben dem Tabak unsere Alltagsdroge Nr. 1, gesellschaftlich akzeptiert, teilweise sogar erwünscht, unabhängig von der Tatsache, dass Alkohol über ein hohes Abhängigkeitspotenzial verfügt. Die Wirksubstanz aller Alkoholika ist Äthylalkohol (Äthanol) – eines der stärksten bekannten Zell- und Nervengifte. Der Alkoholgehalt wird in Volumenprozent (Vol.-%) angegeben. Dabei entspricht 1 Vol.-% einem Alkoholgehalt von 1 ml Alkohol in 100 ml alkoholischem Getränk.

Herkunft:

Äthylalkohol wird durch die Vergärung von Zucker aus unterschiedlichen Grundstoffen gewonnen. Alkohol (ursprünglich »das Feinste«, arabisch »Augenschminke«) ist eine farblose, brennbare und brennend schmeckende Flüssigkeit. Er wirkt desinfizierend, verhindert Fäulnis und hat berauschende Wirkung.

Konsumform:

Alkohol wird überwiegend in Form von Getränken, aber auch über Speisen, Süßigkeiten und Medikamente konsumiert.

Wirkung:

Beliebtheit und weite Verbreitung des Alkohols erklären sich durch die meist angenehm empfundene Wirkung mäßigen Alkoholkonsums. So wirkt er in der Regel in geringer Menge anregend und stimmungssteigernd, kann Hemmungen und Ängste abbauen, sowie die Kontakt und Kommunikationsfähigkeit fördern.

Risiken:

Bei mittleren und höheren Dosierungen bzw. bei dauerhaftem Konsum können diese Effekte jedoch schnell umschlagen in schlechte Gefühle wie    z.B. Gereiztheit, Aggression und Depression.Bei steigendem Alkoholgehalt im Blut kommt es aufgrund der dadurch bedingten Vergiftung zu Störungen der Wahrnehmung und Aufmerksamkeit. Urteilskraft, Koordination und Sprache werden zunehmend beeinträchtigt, erhebliche Ermüdung und Benommenheit stellen sich ein. In schweren Fällen kommt es zum Koma, eventuell mit tödlichem Ausgang. Regelmäßiger, langsam steigender Alkoholkonsum oder wiederholtes Trinken bis zum Kontrollverlust (z. B. Rauschtrinken, »Komasaufen«) können zu seelischer und körperlicher Abhängigkeit führen. Deutliche Merkmale der Abhängigkeit sind, neben dem Wunsch nach der Wirkung des Alkohols, Entzugserscheinungen in Form von innerer Unruhe, Nervosität, Zittern der Hände und Übelkeit. Die Entzugserscheinungen treten einige Stunden nach Beenden des Konsums auf. Diese können sich bei einer Abhängigkeit über Monate und Jahre bis hin zu Krampfanfällen und Delirien steigern. Es besteht das Risiko zahlreicher schwerwiegender gesundheitlicher Folgeschäden wie z.B. Depressionen, Herz- und Kreislaufversagen, Krebserkrankungen oder auch Magengeschwüre. Soziale Probleme nehmen bei regelmäßigem und steigendem Alkoholkonsum zu. Akute Risiken ergeben sich vor allem aus der Beeinträchtigung der Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit, der Wahrnehmung und der Urteilskraft – eventuell auch schon bei geringen Mengen. Daraus ergibt sich eine erhöhte Unfallgefahr – vor allem im Straßenverkehr. Ein Großteil aggressionsbedingter Straftaten kommt infolge erhöhten Alkoholkonsums zustande.

Rechtliche Situation:

Erwerb, Besitz und Handel von Alkohol sind gesetzlich geregelt. Er ist praktisch unbegrenzt verfügbar. Einschränkungen bietet in Deutschland u.a. das Jugendschutzgesetz. Dieses schreibt vor, dass in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren generell keine alkoholischen Getränke abgegeben werden dürfen und der Verzehr nicht gestattet ist.

Für hochprozentige alkoholische Getränke wie Wodka, Rum oder Tequila gilt dieses Verbot bis zur Volljährigkeit (18 Jahre). Im Gaststättengesetz ist zusätzlich geregelt, dass mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer angeboten werden darf als das billigste, gleichgroße alkoholische Getränk. Darüber hinaus regelt die Straßenverkehrsordnung den Umgang mit Alkohol im öffentlichen Straßenland:

Ab 0,5 Promille ist das Führen eines Fahrzeuges eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße, Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister und bei mehr als 0,8 Promille mit einem befristeten Fahrverbot bestraft wird. Kommt es zu einem Unfall, sind die Konsequenzen weitreichender. Man hat dann eine Straftat begangen und kann z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt und bestraft werden.

Das Führen von Fahrzeugen, auch Fahrrädern, unter Alkoholeinfluss führt zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes.

Nachweisbarkeit:

Eine einfache, aber ungenaue Methode, die im Straßenverkehr angewendet wird, ist das »Pusten ins Röhrchen«. Die Konzentration von Alkohol im Blut ist durch den Bluttest (Blutalkoholspiegel) nachweisbar. Die Maßeinheit Promille (= pro Tausendstel) gibt die Alkoholmenge in Gramm pro 1.000 g Blut an. Es gilt die Faustregel, dass der menschliche Organismus pro Stunde ca. 0,1 Promille abbauen kann.

Sicherheitshinweise:

Es gibt keine allgemeingültigen Regeln im Umgang mit Alkohol.

Zur Verringerung des Risikos akuter oder langfristiger Folgeschäden wird ein risikoarmer Alkoholkonsum empfohlen. Die Kriterien dafür ändern sich je nach Forschungsfortschritt. Die oft auch in der Presse genannten Grenzwerte für den täglichen Konsum in Gramm reinen Alkohols berücksichtigen nicht die unterschiedlichen körperlichen und seelischen Voraussetzungen des einzelnen Menschen, seinen Gesundheitszustand oder sein aktuelles Lebensalter. Sie sind kein Unterscheidungsmerkmal für gefährlichen oder risikoarmen Alkoholkonsum.

Frauen vertragen grundsätzlich weniger Alkohol als Männer, d.h., dass der Alkohol langsamer abgebaut wird.

Jeglicher Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft gefährdet die Gesundheit des ungeborenen Kindes: Neugeborene von trinkenden Müttern sind anfälliger für diverse Krankheiten und häufiger körperlich und/oder geistig geschädigt. Bei anhaltendem Konsum während der Schwangerschaft leiden Neugeborene unter Entzugserscheinungen. Alkohol ist nichts für Kinder und immer außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren.

Punktnüchternheit:

Als praktikabel und alltagstauglich im Umgang mit Alkohol erweist sich das Prinzip der Punktnüchternheit. Punktnüchternheit bedeutet den bewussten Verzicht auf Alkohol an bestimmten Punkten des alltäglichen Lebens.

Diese Punkte lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien definieren:

• bewusste Nüchternheit an bestimmten Orten, z. B. im Straßenverkehr, in der Schule, am Arbeitsplatz oder im Krankenhaus

• bewusste Nüchternheit zu bestimmten Zeiten, z.B. während der Arbeitszeit, in Stress- und Konfliktsituationen, bei sportlicher Betätigung, bei der Erfüllung verantwortungsvoller Aufgaben oder während Schwangerschaft und Stillzeit

• bewusste Nüchternheit im Umgang mit bestimmten Personen, die keinen Alkohol zu sich nehmen sollten, z. B. mit Kindern und Jugendlichen, Schwangeren, Menschen mit Alkoholunverträglichkeit oder mit Krankheiten, die durch Alkohol verschlimmert werden, mit Alkoholabhängigen oder trockenen Alkoholikern

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