Gerät ein Mensch in eine Notlage erhält er staatliche Unterstützung. Angenommen dieser Mensch ist arbeitslos und hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, so kann er beim JobCenter Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) beantragen. Das ganze Gesetz unterliegt aber bestimmten neoliberalen Prämissen, die in der sog. Agenda 2010 festgelegt wurden. Es gelten Prinzipien wie „Fördern und Fordern“, oder „keine Leistung ohne Gegenleistung“. Überträgt man dies auf die derzeitige Situation lässt sich feststellen, dass nun einige Unternehmen aufgrund der Beschränkungen in der aktuellen Krise in eine Notlage geraten sind, z.B. Hotels. Es ist nun völlig richtig, dass der Staat genauso wie er einem Einzelnen im Notfall unterstützen soll, nun diese Unternehmen unterstützt. Allerdings ist uns nicht ganz klar warum die genannten Prinzipien der Agenda 2010 hier plötzlich nicht gelten sollen. Ein Hotelbetrieb könnte doch beispielsweise als Auflage für eine staatliche Hilfe dazu verpflichtet werden obdachlose Personen zu beherbergen, genauso wie Hartz IV- Bezieher*innen teils sehr unsinnige Bewerbungstrainings und andere Schulungen mitmachen müssen.

Durch das Einfordern einer solchen Gegenleistung käme man zu einer Win-win-win-Situation:

  • Obdachlose Personen hätten eine Unterkunft
  • Hotels könnten ihren Betrieb aufrecht erhalten und Umsätze machen
  • der momentan so wichtige Infektionsschutz wäre gewährleistet (zumindest bei einer Einzelunterbringung)

Stattdessen hat sich Berlin dazu entschieden zwei Notübernachtungen mit der Möglichkeit des Tagesaufenthalts zu installieren. Eine dieser beiden Einrichtungen befindet sich in einer Jugendherberge im Bezirk Mitte. Die Einrichtung hat seit 01. April geöffnet und kann bis zu 200 Menschen in Zwei-Bett-Zimmern beherbergen. Es gibt Duschen und einen gemeinschaftlichen Essensraum, in dem es dreimal täglich Essen gibt. Schutzmasken trägt hier die Security, die anderen Angestellten bzw. Gäste nicht. Bei der Anmeldung gibt es keine Trennscheibe und die aufnehmende Person sitzt dem obdachlosen Menschen mit einem Abstand von weniger als einem Meter gegenüber. Die zuständigen Sozialarbeiter*innen tragen hierfür keine Verantwortung, es sind die Umstände, die zu solchen Situationen führen. 200 Menschen in einer Einrichtung? Damit der Infektionsschutz gewährleistet ist sind derzeit genau solche Einrichtungen wie diese Jugendherberge geschlossen und im Namen des Infektionsschutzes werden sie dann für Obdachlose wieder eröffnet. In normalen Zeiten wäre das ein gutes Angebot, aber im Moment sind dort alle Mitarbeitenden und Gäste einem nicht verantwortbaren Risiko ausgesetzt und damit ist auch die Eindämmung einer weiteren Ausbreitung des Virus als Gefahr für die gesamte Gesellschaft nicht gewährleistet, im Gegenteil diese Einrichtung ist ein Festsaal für Viren aller Art.

 

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