Von Jan Becker

I. Einleitung

Eingangs wage ich eine provozierende und hoffentlich nicht eintretende Prognose!

Mit Projekten der akzeptierenden Jugendarbeit verhält es sich gegenwärtig so wie vielleicht zukünftig mit allen Projekten der Streetwork/Mobilen Jugendarbeit:

„Drogensucht und –kriminalität, Arbeitslosigkeit, Jugendgruppengewalt, Lehrstellenmangel, Migrant/innenprobleme, Straßenkinder und Prostitution – die sozialen Spannungen verschärfen sich.
Niemand weiß das besser als wir, die täglich auf der Straße eben jene Menschen begleiten und betreuen.
Straßensozialarbeit als niedrigschwelliges soziales Angebot gewinnt gerade in diesen Zeiten immens an Bedeutung. Auf der anderen Seite sehen wir uns zunehmend dem ordnungs- und finanzpolitischen und Druck staatlicher und kommunaler Institutionen ausgesetzt.
Von kurzfristigen jugend- und parteipolitischen Strategien und hemmungslosem Sparzwang besessen, versucht man zuweilen, uns als `soziale Feuerwehr bzw. schnelle Eingreiftruppe` einzusetzen.
Irrtümlich überfordert oder mißbräuchlich überschätzt setzt sich Straßensozialarbeit zunehmend der Gefahr aus, zu einem weiteren nutzlosen Instrument der Sozialarbeit zu verkommen.

Akzeptierende Jugendarbeit mit rechten Jugendlichen scheint offensichtlich zu einem nutzlosen Instrument der Sozialarbeit geworden zu sein. Die Kollegen haben es wie folgt formuliert:

„Da wird ein `Papp-Kamerad` umgeschossen und nach der Antifa, die bislang nicht ein einziges komplexes und ausdifferenziertes sozialpädagogisches Konzept für den Umgang mit `rechtsorientierten Jugendlichen` auch nur im Ansatz vorgelegt hat, beteiligen sich nun auch noch fachlich inkompetente Journalisten und Vertreter der Grünen an dem offensichtlich politisch opportun gewordenen `Budenschießen`.“

Projekte der akzeptierenden Jugendarbeit sind offensichtlich zum Synonym für eine scheinbar oder tatsächlich mangelnde Professionalität und ein unzureichendes politisches Selbstverständnis in der Jugend(sozial)arbeit geworden.
Das Scheitern von Projekten der Jugendarbeit in `rechten Szenen` wird unmißverständlich mit Projekten der Aufsuchenden Jugend(sozial)arbeit in Verbindung gebracht.
Die Ursachen für das Scheitern einer Reihe von Projekten sind vielfältig. Überhöhte gesellschaftliche aber auch selbst projizierte Erwartungshaltungen an das Arbeitsfeld Streetwork/Mobile Jugendarbeit gehören ebenso dazu wie die mangelhafte Umsetzung bzw. Einhaltung der Standards der BAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit in der Praxis.

Ähnlich wie die gesamte Rechtsextremismus-Debatte unterliegt auch die pädagogische Arbeit und die ihr zugeschriebene Funktion beim Umgang mit Rechtsextremismus bestimmten Konjunkturen und Modewellen. Ihre gesellschaftlich zuerkannte Rolle schwankt dabei zwischen Über- und Unterschätzung, zwischen „Allheilmittel“ und völliger „Wirkungslosigkeit“. Tendenzen ihrer eigenen Abwertung in der gesellschaftlichen Diskussion um Rechtsextremismus hat Sozialarbeit/Pädagogik aber in nicht unerheblichem Maße mit bewirkt:

 So haben auch StraßensozialarbeiterInnen und Träger von Straßensozialarbeit, um an die „Präventionstöpfe“ zu kommen, den „Skandalwert ihrer Zielgruppen“ erkannt, und sich mit konkreten aber z.T. auch überhöhten „Präventionsversprechen“ (M. Kappeler) in den Kampf um die Sondermittel geworfen. Aber auch Jugendforschung, ständig um den Resonanzeffekt, die Relevanz und Konjunkturkurve der von ihr projizierten Jugendbilder bedacht, hat sich jene „etablierte Jugendforschung als funktionierender Teil dieses Erpressungszusammenhanges blamiert“(K. Homuth).

 Im Zusammenhang mit Finanznöten in den jeweiligen Regionen und den damit einhergehenden Einsparungen im sozialen Bereich ist ein außerordentlich harter Konkurrenzkampf um `Konzepte und Präventionstöpfe` zwischen den verschiedenen `Schulen`, Trägern und Interessenverbänden entstanden.
Eine ehrliche Bestandsaufnahme und Evaluierung, die offensiv und in Verantwortung nicht nur die Möglichkeiten, sondern auch die Grenzen dieser Projekte aufzeigt, erfordert aber Vertrauen und ist unter gegebenem finanziellen Druck nicht von jedem ohne weiteres zu leisten.

 Unabhängig von der Notwendigkeit eines zunehmenden Methodenpluralismus (besser Qualifizierung der Methodenvielfalt) und der Flexibilisierung der sozialpädagogischen Angebote setzen zudem viele Träger ihre Projekte einer inhaltlich-fachlich, personell und strukturell nicht zu untersetzenden „grenzenlosen Omnipotenz“ aus.

 Was harmlos als „Schulen- bzw. Methodenstreit“ bezeichnet wird, entpuppt sich zuweilen als verantwortungsloser theoretischer Abguß einer jugend- und finanzpolitisch inszenierten und provozierten Auseinandersetzung auf dem hart umkämpften „Sozialmarkt“. Angesichts der Komplexität des Phänomens „Rechtsextremismus“ sind weder abstrakt verkürzte und einseitige `Schul- und Lehrmeinungen` noch deren `nur noch in die Praxis umzusetzende Konzepte` dienlich. Nur wenn sich Theorie auch auf die Notwendigkeit praxisnaher Umsetzungsstrategien einläßt, wird sie erfolgreich Theorie-entwicklung betreiben können und ihrer Verantwortung gegenüber der Praxis gerecht.

 Weniger konjunkturelle Rhetorik, sondern mehr Kontinuität in der praktischen Arbeit und Kontinuitätsbewußtsein in den theoretischen Auseinandersetzungen sind gefragt.

 In der gegenwärtigen Diskussion um eine Gesamtstrategie gegen eine „Demokratiegefährdung von rechts“ gilt es im Interesse von Sozialarbeit zu berücksichtigen, daß neben einer notwendigen Vielzahl von Initiativen und Bündnissen zivilgesellschaftlichen Engagements und demokratischer Kultur die Entwicklung von sozialpädagogischen Konzepten für den unmittelbaren Umgang mit diesen Jugendlichen nicht vernachlässigt wird.

Zum Verständnis der aktuellen Debatte ist zum einen wichtig, daß Pädagogik als Bestandteil gesamtgesellschaftlicher Strategien zu betrachten ist. Sie ist als Teil der Gesellschaft auf deren Unterstützung angewiesen, die ihr in vielen Fällen nicht ausreichend gewährt wird.
Auf der anderen Seite sind die sozialpädagogischen Arbeitsbereiche mehr denn je gefordert, Grenzen bzw. Grenzbereiche ihrer jeweiligen Handlungsansätze aufzuzeigen.
Neben einer differenzierten Kritik der politischen, ökonomischen und sozialen Faktoren, die die pädagogischen Einflußmöglichkeiten erheblich einengen, gilt es nicht nur für die Betreuung diese Zielgruppe, stärker als bisher das reale Handlungsspektrum und die objektiven Grenzen der Arbeitsbereiche einer arbeitsteiligen Jugendhilfe zu beleuchten.

Nur auf der Grundlage von inhaltlicher und fachlicher Abgrenzung der unmittelbar und mittelbar betroffenen Hilfeinstanzen sind Dialog, Kooperation und Kooperationsprojekte, letztlich komplexe Hilfestrategien im Umgang mit einem komplexen Phänomen zu entwickeln.
Neben einem grundsätzlichen Plädoyer für eine kontinuierliche und langfristige Arbeit unter Einhaltung der Standards unseres Arbeitsfeldes ist es Ziel des Seminars, stärker als bisher inhaltlich-fachliche, jugendpolitische, infrastrukturelle und kommunale Ausgangs- und Rahmenbedingungen für derartige Projekte zu hinter fragen (Ein Kollege hat den Sachverhalt treffend benannt: „Es geht um Rahmenbedingungen hinter den Rahmenbedingungen.“).
Einseitigen Schuldzuweisungen begegnen wir dadurch, indem auch ausdrücklich Fragen an die Praxis unseres Arbeitsfeldes gerichtet sind.
Ziel des Beitrages ist es aber auch, alternative Handlungsansätze im Umgang mit den `rechten Jugendlichen`, die erhöhten sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf haben, auszuloten.

II. Ausgangs- und Rahmenbedingungen für Projekte mit rechtsorientierten und rechtsextrem-orientierten Jugendlichen – Ergebnisse einer Diskussion

Insbesondere, aber nicht nur in der Diskussion im Umgang mit rechts-orientierten bzw. rechtsextrem-orientierten Jugendlichen muß sich Streetwork/Mobile Jugendarbeit zu folgenden Punkten kritisch verständigen:

1. Teams der Streetwork/Mobilen Jugendarbeit betreuen (auch in den Projekten) unter-schiedliche Zielgruppen und entwickeln langfristig Projekte mit und für unterschiedliche jugendkulturelle Szenen (Stichwort: Standards)

In der Diskussion zum Selbstverständnis von Streetwork/Mobile Jugendarbeit, dessen Grundzüge schon 1995/96 skizziert worden, wird darauf verwiesen, daß neben den Arbeitsprinzipien (Freiwilligkeit etc.) die Definition der Tätigkeitsinhalte zentraler Bestandteil des Selbstverständnis dieses Arbeitsfeldes ist:
„Streetwork/Mobile Jugendarbeit sind (auch in den Projekten) sozialraum-, zielgruppen-, problemlagen-, und z.T. auch angebots- und arbeitsfeldübergreifend;“

Auch über die Unmittelbarkeit unseres Arbeitsfeldes hinaus berücksichtigt die langfristige Betreuung unterschiedlicher Zielgruppen mehrere Aspekte:

 Keine einseitige Überhöhung, Stigmatisierung bzw. Ausgrenzung von bestimmten Jugendkulturen (Verhinderung einer einseitigen jugendpolitischen Strategie im Gemeinwesen);
 Streetwork/Mobile Jugendarbeit ist so mit in der Verantwortung für eine gerechte Verteilung der Ressourcen der Jugendhilfe;
 Ohne eine zielgruppen- und ggf. sozialraumübergreifende Arbeit ist eine Vermittlung im Gemeinwesen, so z.B. eine Deeskalation zwischen verschiedenen Jugendgruppen, unmöglich;
 Vergleichbarkeit und Bewertung der Jugendszenen und ihrer Entwicklungen;
 Sie verhindert die ausschließliche Reduzierung der Arbeit der Streetwork-Teams auf einseitige `kommunal-politische Interessen` (`Feuerwehrfunktion`, `Schnelle Eingreif-truppe`, `Entsorgung` von Konfliktpotentialen);
 Verhinderung der Isolation und Selbstisolation von Projekten und Teams der Streetwork/Mobilen Jugendarbeit im Gemeinwesen („vor allem dann, wenn etwas schief geht und es wieder keiner gewesen sein will“);
 Vielfalt der zu betreuenden Gruppen verhindert einseitige Abhängigkeit der Sozialarbeiter/Innen von ausschließlich einer Zielgruppe (O-Ton: „Der Sozial-Fuzzi sollte vorsichtig sein; ohne uns ist der auch arbeitslos!“) ;
 Zielgruppenübergreifende und damit vergleichende Jugend(sozial)arbeit ermöglicht einen internen reflexiven `Außenblick` auf die eigene Arbeit (Täter-Opfer-Problematik, Unterbrechung der Spirale „mit immer härteren Jungs zu arbeiten“/Burn-Out-Syndrom),
 Standard ist: Streetwork/Mobile Jugendarbeit wendet sich potentiell an alle Jugendszenen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten und von den herkömmlichen Angeboten der Jugend(sozial)arbeit/Jugendhilfe nicht (mehr) erreicht werden.

2. Streetwork/Mobile Jugendarbeit sind gefordert, dem überhöhten öffentlichen Anspruch bzw. der mißbräuchlichen Überschätzung des Arbeitsfeldes realistische Analysen der Zielgruppen und ihres Umfeldes und leistbare Arbeitsinhalte entgegenzusetzen.
(Stichwort: Hilfebedarf und Angebot)

2.1. Kenntnisse aus den entsprechenden Projekten, Gruppen- und Feldanalysen haben nicht erst jetzt nachgewiesen, daß es u.a. häufig Jugendliche mit rechts-orientierten und rechtsextrem-orientierten Anschauungen sind, die erhöhten sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf haben.

 Über Feld- und Gruppenanalysen ist eine differenzierte Beschreibung der als rechtsorientiert bezeichneten Jugendgruppen vorzunehmen und der Hilfebedarf zu erstellen (Größe, Alter, Struktur, Differenzierung und Zusammensetzung der Gruppe, Bewertung und Selbstbewertung der weltanschaulichen Haltungen, Kennzeichen rechtsextremistischer Orientierungen, Organisationsgrad in der rechten Szene, Einfluß der Gruppierung im Gemeinwesen, Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Räumen/z.B. strategische Eroberung von Räumen und Verdrängung anderer Jugendszenen, Erfahrung im Umgang mit Sozialarbeit(ern), Alltags- und Freizeitverhalten, soziale Problemlagen, jugendspezifische und strafrechtlich relevante Verhaltensauffälligkeit, Differenzierung in Gewaltbereitschaft und Gewalttätigkeit, Abbruch von Erziehungshilfen, Konflikte mit der Polizei und Gerichtsauflagen, Schul-, Ausbildungs- und Arbeitssituation);
 Umfassende soziale und psycho-soziale Problemlagen, d.h. problemlagenübergreifende Sozialisationsdefizite, sind neben dem Komplex rechtsextremistischer Orientierungen und Denkmuster zentrales und ursächliches Definitionsmerkmal dieser „besondere(n) Zielgruppen“.
 „Es kommt nicht darauf an, die Zielgruppe – endgültig – zu definieren, sondern die Ziel-gruppenbestimmung als einen Prozeß eventuell sogar als methodisches Instrument zu begreifen. Diesen Prozeß gilt es auf verschiedenen Ebenen zu organisieren.“
 Häufig findet ein Abgleich von Hilfebedarf und entsprechenden Angeboten und ggf. die Einbindung von Angeboten, die der Projektentwicklung und einer möglichen Ausdifferenzierung der Gruppe gerecht werden, nicht statt. Aber nur auf dieser Grundlage sind Leistungsverträge abzuschließen; erst dann sollte eine Betreuung der Gruppe beginnen. Nicht selten werden sozialpädagogische Angebote erst dann „nachgeschoben“, wenn der Betreuungsprozeß unbeherrschbar geworden ist.
 Realistische Arbeitsaufträge sind über Gruppen- und Feldanalysen, die Einhaltung der BAG-Standards, Ziel- und Jahresvereinbarungen bzw. Leistungsrahmenbeschreibungen einzufordern.
 Neben der Betreuung anderer Gruppen sind insbesondere für diese Zielgruppe Zielver-einbarungen abzuschließen, die durch das Jugendamt und den Träger der Maßnahme gemeinsam erarbeitet werden sollten.

2.2. Die Schere zwischen Hilfebedarf und Angeboten der Streetwork/Mobilen Jugendarbeit – Oder ist im Rahmen der Jugendhilfe Jugendarbeit mit dieser Zielgruppe prinzipiell überfordert? –

Häufig sind die Problemlagen und der entsprechend skizzierte Hilfebedarf dieser Klientel nicht durch das herkömmliche Angebotsspektrum von Streetwork/Mobile Jugendarbeit zu bewältigen. Unsere Erfahrungen in der Streetwork/Mobile Jugendarbeit und erste Erfahrungen in verschiedenen Projekten an den Schnittstellen von Streetwork zu anderen Bereichen der Jugendhilfe bestätigen, daß einerseits die komplexen gruppenbezogenen und individuellen Problemlagen dieser Jugendlichen nicht ausschließlich durch Streetwork/Mobile Jugendarbeit zu bewältigen sind und andererseits die gleichen Problemlagen einer Erreichbarkeit durch das bestehende System der Jugendhilfe (Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe und Erziehungshilfen) entgegenstehen.
Neben der zu Recht kritisierten Hochschwelligkeit weiterführender Angebote im Hilfesystem und der Möglichkeit, daß Jugendliche bestimmte Angebote nicht wahrnehmen können bzw. wollen, sollten auch Fragen an Streetwork/Mobile Jugendarbeit, im Leistungsspektrum zwischen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit noch immer nicht gesetzlich verankert , erlaubt sein.

2.2.1 Vom Hilfebedarf ausgehend ist im Umgang mit diesen Jugendlichen festzustellen, daß eine Reduzierung des sozialpädagogischen Angebotsspektrums auf originäre Leistungen der Jugendarbeit von vorn herein zu kurz greift; eine Jugendarbeit, die entsprechend ihres Angebotskataloges gezwungen ist, sich auf Projekte der offenen Jugendarbeit, Angebote der Gruppen- und Projektarbeit und Jugendberatung zu beschränken.

(Ein reales Szenario: Ein Team der Mobilen Jugendarbeit (5 Kolleginnen) im ländlichen Raum betreut ca. 25 Jugendgruppen bzw. Treffpunkte von Jugendlichen im öffentlichen Raum. Hierbei handelt es sich nicht nur um Jugendliche mit rechtsorientierten Anschauungen.
Wird aber unter derartigen Rahmenbedingungen einer rechts-orientierten bzw. rechtsextrem-orientierten Jugendgruppe ein Angebot der offenen Jugendarbeit unterbreitet, daß auf Grund von Personalmangel und falsch verstandenen Ansätzen der Selbst- und Mitbestimmung auch noch stolz den Namen „Selbstverwalteter Jugendtreff“ trägt, hat die Kommune in spätestens zwei Monaten ein Problem.
Eine Kollege hat treffend formuliert: „Jugendliche mit erhöhtem Unterstützungsbedarf werden erhöht sich selbst überlassen. Selbstverwaltung und Selbstorganisation werden zunehmend zu Schlagwörtern des Finanz- und Haushaltsressorts.“
Unter diesen Umständen läßt sich ein Musik- bzw. Bandprojekt relativ nahtlos aus dem Bereich Jugendarbeit in den `Zuständigkeitsbereich des Verfassungsschutzes überführen`.
`Wie aus gut informierten Kreisen zu erfahren war`, kann dann auch schon einmal eine Jugendfreizeit den Charakter eines `Kameradschafts-Treffen` annehmen. )

2.2.2 Aber auch das gegenwärtige Leistungsspektrum von Streetwork/Mobile Jugendarbeit für diese Zielgruppen, das stärker auf Angebote der Jugendsozialarbeit abzielt, erscheint m.E. ungenügend. Komplexe soziale Problemlagen bedürfen (un)abhängig von anderen gesellschaftlichen Interventionsmöglichkeiten einer flexiblen, bedarfsgerechten und ausdifferenzierten sozialpädagogischen Angebotsstruktur in den jeweiligen Projekten. Hierbei nimmt das Verhältnis von Gruppen- und Individualbetreuung eine nicht unwesentliche Rolle ein:

 Standard von Streetwork/Mobile Jugendarbeit ist: Individuelle Beratungs- und Betreuungsangebote werden in Angebote sozialpädagogischer Gruppen-, Projekt- und Stadtteilarbeit eingebunden.
Nicht nur in der Fachliteratur wird darauf verwiesen, daß in der Arbeit mit rechtsorientierten Jugendlichen ohne feste Cliquenbindung, aber auch in der pädagogischen Arbeit mit rechtsextremen Cliquen kontext- und individuumsbezogene Maßnahmen notwendig sind. Insbesondere der individuellen Betreuung von Jugendlichen, die erhöhten sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf haben, sind

Streetwork und Mobile Jugendarbeit sowohl in der Praxis als auch von den gesetzlichen Bestimmungen her quantitative und qualitative Grenzen gesetzt (Siehe: Statistiken im Anhang). Hinzu kommt, daß in gegenwärtigen Leistungsvereinbarungen ein pädagogisch begründeter Wechsel zwischen den Angeboten bzw. eine Verlagerung der Schwerpunkte der Arbeit nicht vorgesehen ist.

 Ebenso gilt es der Entwicklung der Jugendgruppenkultur Rechnung zu tragen. Die Zeit der interessenverbindenden Großgruppen scheint vorüber zu sein; so die Beobachtung vieler KollegInnen. Die Gruppen haben sich hin zu kleineren Interessensverbänden verändert, die sich beweglicher „durch die Szenen zappen“ können. Fließende Übergänge zwischen den Gruppen und Gemeinsamkeiten beschränken sich mehr und mehr auf jugendspezifische „Event-Orientierung“. Dieser zunehmenden Differenzierung und `Individualisierung der Gruppen` ist über eine intensiver Verknüpfung von Gruppen- und Individualbetreuung gerecht zu werden.

 Das Wechselspiel von Gruppen- und Individualbetreuung gilt es stärker als bisher für unseren Arbeitsansatz nutzbar zu machen:
 Erfahrungen in Projekten der Straßensozialarbeit bestätigen, daß es den von uns betreuten Jugendlichen besser gelingt, individuelle Hilfen im Rahmen von gruppen- und projektbezogenen Angeboten anzunehmen. Hier sind Übergänge zu gestalten.
 Dem gegenüber kann aber die Orientierung auf individuelle Perspektiven, z.B. die Erarbeitung eines „individuellen Hilfekompaß“ im Vorfeld von weiterführenden Hilfen nach Hilfeplanverfahren, im Kontext pädagogischer Gruppenarbeit auf Grenzen stoßen.
 Deutlich wurde zudem, daß in Kooperationsprojekten von Streetwork und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe bedarfsgerechtere Angebote; i.d.S. gruppenbezogene und individuelle Hilfestrategien entwickelt werden konnten.
 Auf der anderen Seite ermöglichen individuelle Angebote einen Zugang zur Gruppe auch in Phasen, in denen eine Betreuung der Gruppe aus sozialpädagogischer Sicht nicht mehr vertretbar ist.
Die Analyse der Zielgruppen, die Ermittlung des Hilfebedarfes, die Entwicklung und Beschreibung adäquater flexibler Angebote in Form konkreter Leistungsvereinbarungen sind grundsätzliche inhaltlich-fachliche Ausgangsbedingungen für Projekte mit rechtsorientierten Jugendlichen.

3. Materiell-technische, personelle, infrastrukturelle und kommunale Ausgangs- und Rahmenbedingungen

Mit den im Dezember 1999 beschlossenen bundesweiten Standards für Streetwork/Mobile Jugendarbeit sind wesentliche Rahmenbedingungen auch für Projekte mit rechten Jugend-lichen vorgegeben. Eine spezifische Untersetzung dieser Standards und Rahmenbedingungen für Projekte mit rechten Jugendlichen gestaltet sich deshalb so schwierig, weil im Zuge der Analyse dieser Projekte immer wieder zu beobachten ist, daß elementare (zielgruppen-übergreifende) Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft in der Praxis nicht umgesetzt werden. Im Seminar wurde ein Kurzkatalog erstellt, der aus oben genannten Gründen im Kontext der BAG-Standards gelesen werden muß:

 Ausgehend von der Gruppen- und Feldanalyse sind Hilfebedarf, Angebotsstruktur und Rahmenbedingungen in einem Leistungsvertrag mit dem Jugendamt festzuschreiben. Die Standards der BAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit sollten in einer Präambel bzw. im Anhang Erwähnung finden. Das Jugendamt ist über regelmäßige Auswertungsgespräche in den Prozeß einzubinden bzw. in Verantwortung zu nehmen.
 Die Gewinnung der Unterstützung aller für die Entwicklung der Jugendhilfestrukturen in der Region Verantwortlichen ist unerläßlich (Jugendhilfeausschuß, Bezirksverordneten-versammlung, Jugendhilfeplanung, leitende Fachbeamter des Ressort Jugend, Sozial-pädagogischer Dienst etc.). Bei Projekten mit rechten Jugendlichen ist ein parteipolitisch übergreifender Konsens anstrebenswert. (Lobby- und Gremienarbeit).
 „Die Einbeziehung des Umfeldes und die Öffnung der Aktivitäten in das Gemeinwesen hinein, einschließlich der Initiierung von Begegnungen, erhält mindestens genauso viel Gewicht wie die pädagogische Arbeit mit den rechten Jugendlichen selbst.
Das soziale, politische und kulturelle Umfeld muß jede Form von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und intoleranten Verhaltensweisen glaubhaft – nicht plakativ – ablehnen.“
 Die Existenz stabiler Jugendhilfestrukturen in der Region muß gewährleistet sein.
Dies bezieht sich insbesondere auf tragfähige und niedrigschwellige Strukturen der Jugendarbeit, Jugendberufshilfe, Jugendberatung und des sozialpädagogischen Dienstes, die den Arbeitsprinzipien von Streetwork/Mobile Jugendarbeit aufgeschlossen gegen-überstehen. Eine bedarfsorientierte Ausdifferenzierung der Jugendgruppe setzt Angebotsvielfalt voraus. Abzulehnen sind hingegen Projekte der Streetwork/Mobilen Jugendarbeit, „die im Sinne einer Alibifunktion als einziges Mittel in der Kommune gegen Rechtsextremismus eingesetzt werden. Dies gilt ebenso, wenn Alternativangebote für andersdenkende Jugendliche nicht bestehen und somit eine Sogwirkung zu rechtsextrem-orientierten Cliquen befördert wird.“
 Die Ausgangs- bzw. Rahmenbedingungen des jeweiligen Streetwork-Teams sind eine wesentliche Grundlage. Das Team sollte kontinuierlich in der Region tätig sein und aus mindestens drei Kolleginnen bestehen. Inhaltlich-strukturelle und möglichst langfristige personelle Verankerung von Streetwork/Mobile Jugendarbeit in den Jugendhilfestrukturen der jeweiligen Region ist wesentliche Basis für ein erfolgreiches Projekt mit dieser Zielgruppe (Gremienarbeit, Vernetzung, Kooperation).

 Anforderungsprofil der Fachkräfte:
 die Fachkräfte sollten streetworkspezifische Kenntnisse und Erfahrungen in der Jugend(sozial)arbeit einbringen;
 Anforderungen und Kriterien vergleichbar für Mitarbeiter des Sozialpädagogischen Dienstes sollten Eingang finden: Pädagogische Ausbildung, fachliche Erfahrung, Lebenserfahrung (langjährige Praxiserfahrung), Erfahrungen mit Institutionen der Jugendhilfe, gemischtgeschlechtliche Zusammensetzung der Fachkräfte, Berücksichtigung von `szenespezifischen Wissen`, Kenntnisse und Kompetenz für Hilfeplanverfahren, Kooperationsfähigkeit;
 Team- und Reflexionsfähigkeit;
 „Streetwork/Mobile Jugendarbeit mit Mitteln des zweiten Arbeitsmarktes bestreiten zu wollen ist gut gemeint, aber fahrlässig“. Sozialarbeit mit dieser Klientel erfordert wie in jedem anderen Arbeitsbereich Spezialisten auf ihrem Gebiet (Szene- und Geschichts-kenntnisse, Erfahrungen in der akzeptierenden Jugendarbeit, Kenntnisse im Jugendstraf-recht etc.)“

 Teamreflexion, Fachliche Begleitung, Praxisberatung (kollegiale Beratung) und Fortbildung:
Unabdingbar ist eine monatliche Bewertung bzw. Reflexion des Projektverlaufes durch qualifizierte Evaluation und regelmäßige externe Supervision. Für derartige Projekte ist eine fachliche Koordination seitens des Trägers sicherzustellen. Der fachliche Diskurs im pädagogischen Umgang mit rechten Jugendlichen, d.h. die Auseinandersetzung über die „Handlungsfähigkeit eines Projektes in der Balance zwischen Akzeptanz und Grenzziehung“, muß vor Ort gewährleistet sein.

 Insbesondere im Rahmen dieser Projekte sind Öffentlichkeit und Transparenz gefordert. Nur über eine offene und kontroverse Auseinandersetzung ist einer Kommune zu verdeutlichen, daß die „Notschließung eines `rechten Treffs` mit einem sozialen Kontrollverlust der Kommune gleichzusetzen ist“. Öffentlichkeitsarbeit ist Bestandteil der Querschnittsaufgaben von Streetwork/Mobile Jugendarbeit.

 O-Ton: „Zu einigen Projekten oder Vorhaben muß man auch mal `Nein` sagen können.“
4. Schlußbemerkungen

 Jugendliche der `rechten Szene` werden aus unterschiedlichen Gründen von den zivilge-sellschaftlichen Instanzen nicht mehr erreicht. Für einen Teil dieser Jugendlichen gilt aber auch, daß sie vor allem von den sozialen Hilfeinstanzen nicht mehr erreicht werden bzw. erreicht werden wollen. Insbesondere für diesen Teil der Jugendlichen registrieren Sozial-arbeiterInnen erhöhten sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf, der allein mit Angeboten der Jugendarbeit nicht zu decken ist.
 Projekte und Angebote sind im Lebensumfeld dieser Jugendlichen zu initiieren. Insbesondere Projekte der sozialen Integration, die flexible Handlungsformen und einfach zu wechselnde Hilfeinstrumente der Jugendhilfe aufgreifen müssen, sollten in die nähere Betrachtung einbezogen werden. Eine höhere Betreuungskontinuität und zunehmende Verbindlichkeit im gemeinsam zu gestaltenden Betreuungsprozeß erfordert ausgehend vom Arbeitsfeld Streetwork/Mobile Jugendarbeit, Angebote und Methoden der Jugendhilfe stärker zu verbinden und flexibel anzuwenden:

Eine inhaltliche „Verzahnung“ von
 (offene) Jugendarbeit,
 Jugendsozialarbeit, z.B. (mobile) Jugendberufshilfe,
 Elementen und Ansätzen der Erziehungshilfen
(familienunterstützende Hilfen, Betreuungshilfen etc)

Eine methodische „Verzahnung“ von
 Gruppenarbeit,
 Projektarbeit,
 Einzelfallbetreuung,
 Stadtteilarbeit,

 In der gegenwärtigen Entwicklung zeichnen sich drei Vorgehensweisen bzw. Umsetzungsstrategien ab:

1) Verstärkung der Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen im Rahmen der originären Projekte von Streetwork und Mobile Jugendarbeit;

2) Entwicklung von Projekten der sozialen Integration gemäß § 13(1) SGB VIII aus dem Arbeitsfeld Streetwork (Schwerpunkt: Integration von Jugendlichen in den Stadtteil, Gruppen- und Projektarbeit, Einleitung schulischer und beruflicher Hilfen, intensive individuelle Hilfen im Vorfeld von Erziehungshilfen) ;

3) Entwicklung von Projekten an den Schnittstellen von Streetwork/Mobile Jugendarbeit und angrenzenden Arbeitsfeldern der Jugendhilfe (z.B. Entwicklung einer sozialen Gruppenarbeit aus dem Arbeitsfeld Streetwork gemäß § 29 SGB VIII; Entwicklung von Projekten der mobilen Jugendberufshilfe aus dem Arbeitsfeld Streetwork; Soziale Trainingskurse mit Jugendlichen, die von Streetwork/Mobile Jugendarbeit betreut werden; Streetwork und Einzelfallhilfe;)

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