Das deutsche Recht untergliedert sich in drei Teilbereiche: Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht.

Im Öffentlichen Recht wird das Verhältnis zwischen Bürger und Staat geregelt. Dazu gehören z.B. das Polizeirecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht und die Grundrechte. Jeder Leistungsanspruch der Bürger (z.B. Sozialhilfe) kann nur durchgesetzt werden, wenn er gesetzlich geregelt ist. Auch jedes eingreifende staatliche Handeln (z.B. die Festnahme, der Platzverweis etc.) muß ebenfalls gesetzlich geregelt sein. Im Öffentlichen Recht ist darüber hinaus jedes Verwaltungsverfahren genaustens ausgestaltet und geregelt.

Das Zivilrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürger und Bürger. Dies können Ansprüche aus Verträgen (z.B. Anspruch auf Mietzahlung aus einem Mietvertrag) sein. In Frage kommen auch Schadensersatzansprüche oder Unterhaltsansprüche. Allen bürgerlich-rechtlichen Anspüchen ist gemein, dass Anspruchsteller und Anspruchsgegener auf der gleichen Stufe stehen und Bürger bzw. Firmen sind, die keine Sonderrechte haben.

Im Strafrecht geht es um den Strafanspruch des Staates gegen einen vermeintlichen Straftäter. In Strafgesetzen sind Handlungen unter Strafe gestellt, die unerwünscht sind. Dies können Körperverletzungen und Diebstähle sein, aber auch Urkundenfälschung und Beleidigung. Der Staat will durch Bestrafung dieser Handlungen einen erzieherischen Effekt erzielen (Spezialprävention), die Allgemeinheit vor der weiteren Begehung abschrecken (Generalprävention) und die Straftat sühnen (Repression). Die Bestrafung erfolgt durch ein gerichtliches Strafverfahren, was mit einem Strafbefehl oder einem Urteil beendet wird. Im Jugendstrafrecht gelten die Sonderregelungen des Jugendgerichtsgesetzes.

Wichtig für den Bereich Straftaten ist:

Auch wenn man vor dem Strafrichter glimpflich bzw. “günstig” davongekommen ist, z.B. wenn man eine Sachbeschädigung begangen und dafür eine geringe Geldstrafe bekommen hat, ist die Sache für den Täter damit u.U. noch nicht vorbei. Denn damit ist erst der strafrechtliche Teil, d.h. das Bedürfnis des Staates, die Handlung als verbotene Tat zu bestrafen, erledigt.
Aufgrung des oben erklärten Unterschiedes zwischen den Rechtsgebieten kann es nun auch noch zu einem Zivilprozess kommen. Derjenige, dem die beschädigte Sache gehört, möchte seinen Schaden üblicherweise ersetzt bekommen. Das wird er über einen zivilrechtlichen (Schadenersatz-)Prozess erreichen. Damit können am Ende zwei Urteile gegen einen gelten – das strafrechtliche und das zivilrechtliche Urteil. (Eine evtl. zu zahlende Geldstrafe wird in der Regel nicht an den Geschädigten gezahlt, sondern an die Landeskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung. Dadurch hat der Geschädigte durch den Strafprozess keine Zahlung erhalten. Daher kann es nach dem Strafprozess im Zivilprozess u. U. nochmal sehr teuer werden, wenn z.B. die beschädigte Sache sehr kostbar war oder ein hohes Schmerzensgeld zu zahlen ist. Teilweise kann ein Geschädigter auch im Strafverfahren Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche geltend machen – in einem sog. Adhäsionsverfahren. Dies gilt nur für Verfahren vor dem Amtsgericht (nicht vor dem Landgericht) und stellt in der Praxis aber die Ausnahme dar.

13 Antwort

  1. Crina

    Guten Tag,habe vor 1 Monat 1 Handy gekauft(gebraucht).Das Geld habe ich überweisen aber die Ware nie erhalten.Der Verkäufer sagt immer er hätte das Paket geschickt aber bei mir kam nie was an!Auch keine Beweise dass er es geschickt hat habe ich nie bekommen.Wie kann ich jetzt vorgehen?Mit freundlichen Grüße

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    • Tilmann Pritzens

      Hallo Crina, um Deine Frage beantworten zu können, wäre interessant, über welche Plattform Du das Handy gekauft hast. Dort kann man sich in der Regel beschweren, wenn ein Kunde nicht liefert (meist auch von einem Kauf zurücktreten).
      Dann wäre interessant, ob der Verkäufer überhaupt auf Deine Nachrichten reagiert. Wenn er tatsächlich ein Paket (kein unversichertes Päckchen!) auf die Reise geschickt hat, muss er einen Sendebeleg mit Sendungsnummer haben. Oft wird das online in die Wege geleitet und der Verkäufer bekommt eine Bestätigung per Mail – mit dieser Sendungsnummer. Diese muss er Dir als Beleg senden können.
      Wenn ich mehr über die Umstände weiss,kann ich konkreter antworten, bzw. bei unserem Anwalt nachfragen.

      Beste Grüße, Tilmann

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  2. Marcel

    Hallo ich hab so dame kennengelernt wir haben 3 bis mal getroffen hatten miteinander was nachdem ich mit bekommen hab das sie vor halbes Jahr mit mein
    Kumpel was hatte hab ich Kontakt abgebrochen.
    Sie hat mich danach bedroht würde sie lästig und jund sagt das sie mich lieb usw dann haben wir uns einmal noch getroffen geredet da endgültig und Jetzt nach 2 Tagen bekomme ich mit das sie mich angezeigt hat wegen Körperverletzung usw

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  3. Natalia

    Hallo.
    Ich habe auch eine Frage. Im September 2018 habe ich eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt bekommen, dass ich beim Google eine Negativbewertung über ein Unternehmen geschrieben habe.
    Als Beweis, dass ich das geschrieben habe, habe ich gar nicht bekommen (Keine IP Adresse, keine Name von dem Bewerter) nur ein Screenshot von der Bewertung mit einem Sternchen und eine Forderung, um 1200 Euro zu bezahlen (als Schmerzengeld)
    Mir wurde auch geschrieben, dass in der Bewertung eine Verleumdung und Beleidigung ist. Und als ich auf URLs von dieser Bewertung eine Übergang gemacht habe, habe ich keine Bewertung da gefunden.
    Die Frage: ist es ein Zivielrecht? Kann ich gegen die Mandatin auch eine Klage stellen? Wie kann sie aus persönlichen Gründe an mich durch Ihre Rechtsanwalt eine Abmahnung schicken, wenn sie kein Beweis und nur ihre Vermutung hat?!

    Mit freundlichen Grüßen
    Natali

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    • Tilmann Pritzens

      Hallo Natalia,

      hier die Antwort von unserem Anwalt:

      In der Tat gehörte der behauptete Unterlassungsanspruch zum Zivilrecht. Ohne den Fall im einzelnen zu kennen, lässt sich die Frage nicht beantworten. Allerdings erscheint es unseriös, eine Person als Urheber einer bestimmten Google-Bewertung zu benennen, ohne eine Rückverfolgung zur jeweiligen IP-Adresse darzulegen. Auch gibt es Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um eine Kritik zu einer Beleidigung werden zu lassen, etwa bei herabwürdigenden Äußerungen ohne Sachbezug. Auch das müsste aber dargelegt werden. Sollten hier unberechtigt und ohne rechtliche Anknüpfungspunkte Personen von einem Rechtsanwalt abgemahnt und zur Zahlung von Gebühren angehalten werden, liegt ein Anfangsverdacht wegen Nötigung oder gar Erpressung nahe. Das müsste man im Einzelfall prüfen. Alles in allem macht das Verhalten des Rechtsanwalts keinen seriösen Eindruck. Mit diesem Schreiben sollte die Rechtsberatung des Gangway e.V. oder ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, um die einzelnen Fragen zu klären. Jedenfalls sollte nicht ohne Beratung eine Unterlassungserklärung abgegeben oder eine Gebühr gezahlt werden.

      Gruß Tilmann

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  4. Umeokoro Jonas

    Hallo,
    Ich bin Umeokoro Jonas. Ich habe eine gerichtliche Vereinbarung um meine Tochter UnterhaltsGeld, welche ich monatlich zahle und angehalten habe. Alle Überweisung nachweisen vom bank Konto habe ich. Trotzdem, ist meine exfrau…Mutter von meinem Tochter, durch seinen Rechtsanwalt eine Schulden Fandung erstattet und durch meine Arbeitgeber eine Rückstand gefordert und von meiner Gehalt das Unterhalt als doppelte bezahlt. Ich hab neue Familie mit einer kleinen Kind. …und wie es aussieht, keine Cent zu überleben!
    Was soll ich machen? Wo soll ich hin?
    Beraten Sie mir..
    Vielen Dank.

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    • Tilmann Pritzens

      Hallo Jonas, ist Deine Frage noch aktuell? Wenn ja, kannst Du mir gerne eine Mail an tilmann@gangway.de schicken, dann leite ich diese an unseren Anwalt weiter. Gruß Tilmann

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  5. Kamil

    Hallo. Ich bin Kamil, ich komme aus Polen. Seit Mai 2015 wohne ich in Deutschland. Ich habe ein Problem, die die Kaution von unserem Mieter zu zahlen. Beschreibe mein Problem
    Ab 01.09.2015 habe ich einen Wohnungsmiete unterschrieben, der eine Notiz einnimmt, die bis zum 31.08.2017 (2 Jahre) dauert und den Vertrag früher abbrechen möchte. Ich muss einen Mieter an meiner Stelle finden oder die verbleibenden Monate bezahlen.
    Im Mai 2017 verließ ich eine weitere Wohnung und machte eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, denn nach dem frühen Kontakt konnte eine solche Aussage eingereicht werden und die Frau (90 Jahre alt), mit der ich einen Vertrag hatte, unterschrieb die Kündigung. (31. März 2017 – 30. Juni 2017). Sie stimmte einer schnelleren Trennung zu.
    Einige Zeit später schrieb mir die Tochter dieser Frau, dass er diese Notiz über die Dauer des Vertrages aufmerksam machte und die Wohnung verlassen wollte, bevor ich für diese 2 Monate bezahlen oder jemanden zu meinem Platz finden würde. Allerdings habe ich schon die Kündigung unterschrieben. Ich werde nach neuen Mietern suchen, das Ende der neuen Mieter gefunden, nur sie betreten die Wohnung nur ab 01.08.2017. Ich verließ den Tag der Kündigung. (2017.06.30). Seither warte ich auf eine Erstattung von 800e. Ich verließ die Wohnung in welchem ​​Zustand es sein sollte. Keine Kommentare Nach zwei Monaten bekommt er Informationen von seiner Tochter (sie behandelte alle Arten von Wohnungsfragen) Ich habe nicht für den Monat Juli und August bezahlt. Aus irgendeinem Grund wurde ich für August bezahlt, und der ganze Betrag für zusätzliche Kosten war 890e, (650 Euro für Miete + 240e), wo Sie gesagt haben, dass ich nichts aus der Kaution zahlen muss. Ich habe nicht damit einverstanden, weil ich glaube, ich bekomme eine Rückerstattung der Anzahlung.

    Die Frau behauptet, die Tatsache benutzt zu haben, dass ihre Mutter, die den Vertrag unterschrieb, alt war und nicht wusste, dass sie die Kündigung des Vertrages unterschrieb, die für mich lächerlich war, weil ich nichts benachrichtigte, wenn ich die Notiz unterschrieb, wo wir gehen , etc. Meine Frage ist, ob es eine Sache im Gericht in dieser Angelegenheit verdient hat. Ich habe mit ein paar Leuten mit diesen Geld umgegangen, aber ich möchte wissen, wie es rechtmäßig aussieht. Ich denke auch, aber ich glaube, ich werde sie verklagen Viele Grüße.

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    • Tilmann Pritzens

      Hallo Kamil, ist Deine Frage noch aktuell? Wenn ja, kannst Du mir gerne eine Mail an tilmann@gangway.de schicken, dann leite ich diese an unseren Anwalt weiter. Gruß Tilmann

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  6. klaus behrmann

    Hallo,
    mit meiner ex hatte ich zusammen eine gewerbehalle angemietet. In dieser hallt befand sich privates Eigentum von meiner ex, privates Eigentum von mir sowie gemeinsam gekaufte Gegenstände. Während meiner Abwesenheit hat sie diese mehr oder weniger ausgeräumt und dabei völlig “vergessen”, was ihr, was mir und was uns gemeinsam gehört. Sie hat geklaut wie ein Rabe und alles mitgenommen was nicht niet und nagelfest war.
    Polizei und Justiz hats weiter nicht interessiert und die Sache ins Zivilrecht geschoben.
    Bei vielen gestohlenen dingen bestreitet die frau, diese überhaupt zu besitzen. Eine Hausdurchsuchung ist beim Zivilrecht leider nicht möglich. Außerdem muß nur ich nachweisen, was mir gehört, sie muß nichts belegen.
    Es geht um werte von über 50000,- Euro. Bei einigen Sachen hat sie dem Richter gegenüber zugegeben, diese zu besitzen, angeblich hätte sie diese Sachen auch bezahlt. Sie hat allerdings nicht damit gerechnet, daß ich für diese Gegenstände Rechnungen habe, die ich dem Richter vorlegen konnte. Somit hat der Richter schon bei der Verhandlung angedeutet, daß ich diese Sachen zurück bekommen werde und das Gericht somit von ihr belogen wurde. Aber wie schon erwähnt, werde ich wohl auf vieles verzichten müssen, da diese frau behauptet, bestimmte Sachen nicht genommen zu haben.
    Hinzufügen möchte ich, daß ich mit der frau schon seit ca. 15 Jahren nur noch gewerblich zu tun hatte, es aber keine Partnerschaft (Liebesbeziehung) mehr gab.

    Weshalb kann ich diese Angelegenheit nur zivilrechtlich verfolgen, weshalb schreitet der Staatsanwalt nicht ein? Diebstahl ist für mich Diebstahl, egal ob es eine fremde Person begangen hat, oder jemand, mit dem man mal zusammen war.

    Wenn ich meine Freundin z.b. vergewaltige oder schlage, dann ist das schließlich auch nicht ins Zivilrecht einzuordnen, dann käme der Staatsanwalt !

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    • Dinah Busse

      Hallo Herr Behrmann,
      leider kann in diesem Rahmen keine Rechtsberatung vorgenommen werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
      Nur so viel: meines Erachtens nach wird es bei einer strafrechtlichen Verfolgung ein Problem der Beweisbarkeit geben. Allerdings ist die Polizei verpflichtet, eine Strafanzeige aufzunehmen. Eine solche könnte auch online gestellt werden. Es ist jedoch gut möglich, dass das Verfahren später eingestellt wird (eine genauere Einschätzung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden).
      MfG
      DB

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      • klaus behrmann

        Ich sehe das inzwischen so…..wenn diese Frau während meiner Abwesenheit die Halle leer räumen DARF und nicht nur ihr Eigentum mitnimmt, sondern ganz bewußt viele Dinge, die ihr nicht gehören und das legal ist, nicht nachweisen muß, daß die Gegenstände, von denen ich sage ES SIND MEINE und auch dafür Rechnungen vorlegen kann, sie aber als Täter NICHTS beweisen muß, dann kann ich auch mit einer Sporttasche in einen Supermarkt gehen, die Regale leer räumen und alles in die Tasche stecken, werde z.B. von einem Angestellten gesehen und ich sage dann einfach “Beweisen Sie bitte, daß die Sachen, die ich in der Tasche habe, aus Ihrem Laden stammen. Diese Sachen hatte ich schon, als ich den Laden betrat”: Dann steht Aussage gegen Aussage, dann gibt es praktisch nicht den Straftatbestand des Ladendiebstahls.
        Ich meine, wenn ein Fall schon, obwohl er eigentlich ins Strafrecht gehört, einfach ins Zivilrecht abgeschoben wird, dann sollte eine Hausdurchsuchung ebenfalls wie im Strafrecht auch, möglich sein. Es kann und darf nicht angehen, daß der Täter einfach behaupten kann….”das habe ich nicht und das habe ich auch nicht” obwohl seine Bude voll mit Diebesgut ist. Aber so ist die heutige Rechtslage.
        Fazit 1: Verleihe nichts ohne daß Du Dir unterschreiben läßt, daß Du es nur verliehen hast (so wie ich meine Eismaschine an meine Ex), denn wenn Du nicht beweisen kannst, daß das was Du verliehen hast Dir gehört und es kommt zu einem Streit, dann wirst Du unter Umständen das Verliehene nie wieder sehen!
        Fazit 2: Bestehle Deinen Freund oder jemand anderen während seiner Abwesenheit, dann hast Du sehr große chancen, alles behalten zu dürfen.

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