1.: Träger (freier Träger)… organisatorische Einordnung des Arbeitsplatzes (nur bei öffentlichem Dienst)

1.1: Projekt (freier Träger) / Amt (öffentlicher Dienst)

Bereich (z.B. Streetwork freier Träger) Sachgebiet (öffentlicher Dienst)

2.: Stelle (Dienstposten) ö.D.

2.1: Eingruppierung/Stellenwert mindestens IV b Fallgruppe 16, besser IV a, Fallgruppe 1

3.: Funktionsbezeichnung: StraßensozialarbeiterIn

4.: Tätigkeiten

4.1: Verzeichnis der am Arbeitsplatz auszuführenden Tätigkeiten:

Der/die … (z.B. Streetwork in der Drogenszene, aufsuchende Arbeit mit … Jugendlichen ist ein besonders schwieriges Praxisfeld an wechselnden Einsatzorten mit wechselnden Arbeitszeiten und Inhalten. Die AdressatInnen der Streetwork gelten als besonders ausgegrenzt.

Vortrags- und Öffentlichkeitsarbeit zu unterschiedlichsten Themenbereichen setzt umfangreiches Fachwissen und ständige weiter Qualifizierung voraus.

Streetwork ist Arbeit mit AdressatInnen, die von Einrichtungen nicht (mehr) erreicht werden (wollen) in deren Lebenswelt. Dabei hat Streetwork die Funktion der Interessenvertretung ihrer AdressatInnen, sie ist parteilich, beruht auf der ausschließlichen Freiwilligkeit der Annahme der Angebote seitens der AdressatInnen.

Der/die StelleninhaberIn muss sich ständig und häufig übergangslos auf unterschiedliche GesprächspartnerInnen unterschiedlichen Alters und unterschiedlichen Kommunikationsmustern bei wechselnden Inhalten einstellen.

Streetwork macht eigene Beratungsangebote, vermittelt Zugänge zu bestehenden anderen, für die AdressatInnen nützliche, Angeboten und Dienstleistungen. Wo diese fehlen, unternimmt sie Schritte zu deren Instituierung.

Streetwork versteht sich als eigenes Arbeitsfeld im Bereich der Sozialarbeit. Hauptsächlich wenden sie sich Jugendlichen zu, deren zentraler Sozialisations- und Lebensort die Straße ist ( siehe Standards der BAG-Streetwork/mobile Jugendarbeit)

AdressatInnen/Soziale Problemlagen/Aktions- und Sozialraum

Zu den AdressatInnen von Streetwork zählen

Übersicht der auszuführenden Tätigkeiten

– Fachliche Beratung von pädagogischen Fachkräften aus anderen Bereichen.
– Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für pädagogische Fachkräfte
– Erarbeitung von Grundlagenmaterial für Entscheidungen und Veröffentlichungen.
– Mitwirkung bei Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes.
– Koordinierung, Planung und Durchführung von Maßnahmen zu allen Themenbereichen des/der … (Arbeitsbereich angegeben )
– Auswertung von Berichten der an Maßnahmen des/der … (Arbeitsbereich angeben) beteiligten Stellen, Institutionen und Verbände.
– Zusammenarbeit mit freien Trägern/Ämtern, Beratungsstellen aller Art und Fachverbänden (hier aufzählen mit welchen).
– Aufklärung und Information der Öffentlichkeit, der Eltern, der ErzieherInnen und AusbilderInnen in allen Fragen des/der
(Arbeitsbereich angeben)
– Planung und Durchführung von Veranstaltungen des/der (Arbeitsbereich angeben)
– Vorträge bei anderen Einrichtungen, Behörden, Ausbildungseinrichtungen, Vereinigungen und Verbänden, in Schulen und
Veranstaltungen.
– Krisenintervention sowie Beratung von Einzelpersonen in besonders schwierigen Problemlagen und evtl. Weitervermittlung an geeignete Stellen
– (Erst)beratung und Information bei HIV-Infektion, HIV-Prophylaxe
– Risikominderung, Safer Use-Beratung bei Suchtgefährdeten
– Suchtbegleitung, Beratung
– Motivation zum Entzug und Therapie sowie Einleitung der Maßnahmen bzw. Weiterleitung an entspr. Stellen
– Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu speziellen Beratungsstellen und Ämtern
– Beratung bei verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Fragen
– Aufklärung über Hilfeangebote in … (Stadt, Kreis, Land angeben)
– Mitarbeit in Gremien und Arbeitskreisen, die sich mit den … (AdressatInnenrelevante Bereiche angeben)
– Erstellung, Beschaffung, Überprüfung und Verbreitung von relevanten Informationsmaterial.

4.2: Die Aufgaben werden täglich, bzw. fast täglich wahrgenommen.

4.3: Zur Wahrnehmung der unter 4.1 angegebenen Tätigkeiten ist die Anwendung folgender Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforderlich:

Teile des … (z.B. BGB, BSHG, KJHG, BTMG, StGB, der StPO, der RVO, ZPO, etc.)

5.: Der/die ArbeitsplatzinhaberIn hat im folgenden Umfang Befugnisse: … (Angabe von Befugnissen wie z.B. Zugang zu allen städtischen Jugendeinrichtungen bei Streetwork im Bereich erzieherischer Jugendschutz, Besuch von Strafgefangenen unter Ausschluß eines Beamten in Haftanstalten bei Drogenstreetwork, etc.),

sowie Ausübung von Rechten, die sich aus evtl. Spezialgesetzen und -verordnungen ergeben.

6.: Weisungsbefugnis

6.1: Der/die ArbeitsplatzinhaberIn hat unmittelbare Weisungsbefugnis gegenüber folgenden Dienstkräften ( z.B. PraktikantInnen, Honorarkräften etc. Abbildung 1)

7.: Unterstellungsverhältnis

Der/die ArbeitsplatzinhaberIn ist unmittelbar … (Fach- und Dienstaufsicht) unterstellt

8.: Vertretungsfunktion

VertreterIn für (insbesondere geschäftsordnungsmäßige Vertretung eines/r Vorgesetzten): …

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