Ein sicherer Arbeitsplatz ist Mangelware. Immer mehr Verträge werden befristet. Das Gesetz sieht aber Grenzen vor.

Sinn und Zweck des Gesetzes

Kannte man früher das Beschäftigungsförderungsgesetz, so ist dieses abgelöst worden durch das sogenannte Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Sinn dieses Gesetzes ist es, Teilzeitarbeit zu fördern und auf der anderen Seite zu regeln, wann und in welchen Grenzen die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtmäßig ist. Denn es soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer jahrelang von Vertragsverlängerung zu Vertragsverlängerung arbeiten, obwohl der Arbeitsplatz geeignet wäre, eine unbefristete Stelle daraus zu machen.

Grundsatz: Sachlicher Grund für Befristung oder Befristung nur bis zu zwei Jahren.
Ein Arbeitsvertrag darf befristet werden, wenn „ein sachlicher Grund“ besteht, so § 14 Abs.1 TzBfG. Der Arbeitgeber muss also angeben können, warum die Stelle befristet ist. In Frage kommen insbesondere folgende Gründe:
1. Die Arbeit wird nur vorübergehend benötigt: Das ist dann der Fall, wenn jemand nur für die Durchführung eines bestimmten Projektes eingestellt wird. Beispiel: Eine Baufirma bekommt einen großen Auftrag, für den sie zusätzliche Handwerker braucht. Danach kann sie nicht mehr so viele Arbeiter beschäftigen.

2. Es wird ein anderer Mitarbeiter vorübergehend vertreten. So ist dies, wenn eine Mitarbeiterin in den Mutterschaftsurlaub geht oder jemand längerfristig wegen Krankheit ausfällt, wobei aber absehbar ist, dass er auf seinen Arbeitsplatz zurückkehren wird.

3. Arbeitet jemand als Saisonkraft, so zum Spargelernten oder als Kellner in der Sommerzeit, oder in der Erprobungszeit, dann darf auch befristet werden.

4. Interessant bei freien Trägern der Sozialarbeit ist die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse an die Förderung aus öffentlichen Mitteln zu binden. Denn zu einem großen Teil schließen die freien Träger mit den Bezirken oder dem Senat (so in Berlin) Leistungsverträge ab. In denen ist vorgesehen, dass ein bestimmtes Sozialarbeitsprojekt nur auf bestimmte Zeit mit einer bestimmten Summe gefördert wird. Wenn ein Projekt von vollständig von dieser Zuwendung abhängt, dann kann der freie Träger nur für dieses Projekt befristet Arbeitskräfte einstellen.

5. Auch der ausdrückliche und freie Wunsch des Arbeitnehmers, eine Befristung einzugehen, stellt einen sachlichen Grund dar. Dies liegt beispielsweise dann vor, wenn die Zeit bis zur Aufnahme eines Studiums oder andere Wartezeiten überbrückt werden sollen.

Wie lange und oft hintereinander darf befristet werden?
Das heißt aber nicht, dass ohne einen solchen Grund befristete Arbeitsverhältnisse nicht möglich wären. Eine Befristung kann auch ohne sachlichen Grund vorgenommen werden, wenn das Arbeitsverhältnis längstens zwei Jahre dauern soll. Innerhalb eines solchen Zweijahreszeitraumes darf es aber höchstens zu drei Verlängerungen gekommen sein. Also: Zulässig ist, jemanden mit befristeten Arbeitsverträgen hintereinander vier Mal sechs Monate arbeiten zu lassen.

Verschiedene Befristungen hintereinander? Geht das?
Grundsätzlich können verschiedene Arbeitsverhältnisse mit Befristungen hintereinander erfolgen. Erst arbeitet jemand zur Vertretung einer Mitarbeiterin im Mutterschaftsurlaub und dann zur Vertretung einer anderen Mitarbeiterin des Betriebes, die in den Erziehungsurlaub geht. Das geht.
Ebenso geht es, wenn der Arbeitnehmer erst zwei Jahre befristet ohne sachlichen Grund arbeitet und dann ein Arbeitsverhältnis mit sachlichem Grund (siehe oben, etwa Vertretung) erfolgt.
Aber es geht nicht folgendes: Einem Arbeitsverhältnis, das mit sachlichem Grund erfolgte, kann kein solches auf zwei Jahre ohne sachlichen Grund angehängt werden. (Das verbietet § 14 Absatz 2, Satz 2 TzBfG.)

Wie werden befristete Arbeitsverhältnisse beendet?

Bei Arbeitsverhältnissen, die zeitlich begrenzt wurden (also bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder für eine bestimmte Dauer befristet), sind diese mit ablauf der Befristung automatisch beendet, ohne dass eine Kündigung dafür erfolgen muss.

Werden Zweckbefristungen (Befristungen für bestimmte Projekte) vereinbart, muss der Arbeitgeber die Erreichung des Zwckes mitteilen und eine sog. Auslauffrist von zwei Wochen gewähren. Erst nach Ablauf dieser zwei Wochen ist das Arbeitsverhältnis beendet.

Grundsätzlich kann ein befristeter Arbeitsvertrag nicht ordentlich (unter Einhaltung von Kündigungsfristen) gekündigt werden. Dazu gibt es auch eine Ausnahme: Das Recht zur ordentlichen Kündigung kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Bei Vorliegen einer solchen Vereinbarung kann auch während der Befristung mit entsprechenden Kündigungsfristen gekündigt werden. Außerordentliche, also fristlose Kündigungen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleiben immer unabhängig von arbeitsvertraglichen Regelungen möglich.

Beachtet werden muss, dass Kündigungsschutzregelungen bei befristeten Arbeitsverhältnisses keine Anwendung finden. So wird beispielsweise auch ein befristeter Arbeitsvertrag beendet, wenn eine Arbeitnehmerin zu diesem Zeitpunkt schwanger ist.

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